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Datum: 07. September 2010 - 06:17 Uhr

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Neue Kennzeichnungen für Lebensmittel

Lebensmittel müssen in Europa jetzt einheitlich gekennzeichnet werden. Dies sieht die so genannte Claim-Verordnung vor, die am 1. Juli 2007 europaweit in Kraft getreten ist.

Zu den wichtigsten Neuregelungen gehört, dass krankheitsbezogene Aussagen, wie "schützt vor Krebs", und Behauptungen über gesundheitliche Wirkungen auf Kinder jetzt bis auf wenige Ausnahmen verboten sind. Schwammige Angaben wie "ist gesund" oder "ist gut für den Körper" sind zwar weiterhin zulässig, müssen aber begründet werden.

Auch Nährwertangaben wie "zuckerfrei" und gesundheitsbezogene Aussagen wie "stärkt das Immunsystem" sind vorübergehend noch erlaubt, solange sie nicht irreführen. Die europaweite Vereinheitlichung dieser Bezeichnungen ist aber erst ab 2009 vorgesehen. Bei Lebensmitteln, die mit Gesundheitsaspekten werben, müssen aber schon jetzt die einzelnen Nährwerte genau beschrieben werden. Hierzu zählen der Brennwert (Energiegehalt) und die Anteile an Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium. Außerdem muss der Gehalt aller anderen Stoffe, die beworben werden, ausdrücklich genannt werden.

Die Kennzeichnung so genannter Diabetiker-Lebensmittel bleibt dagegen umstritten. So darf in Deutschland immer noch mit der Aufschrift "für Diabetiker geeignet" geworben werden. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist diese Aussage nicht mehr haltbar. Vielmehr sind sich Ärzte und Ernährungsexperten darüber einig, dass Menschen mit Diabetes alle üblichen Lebensmittel essen können. Die frühere Ansicht, es sei für Diabetiker günstiger, Haushaltszucker durch Fruchtzucker oder Zuckeralkohole zu ersetzen, gilt als überholt. Zudem enthalten die angeblichen "Diabetiker-Lebensmittel" häufig hohe Anteile ungünstiger Fette. Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und die Internationale Diabetes Federation (IDF) fordern daher gemeinsam, diese Bezeichnung europaweit nicht mehr zuzulassen.