Da fühl ich mich gut
Schriftgröße normal medium groß
Darstellung normal inverse
Hände am Lenkrad

Firmenkunden > Aktuelles > Arbeitsrecht & Steuern > Kündigungsschreiben

Benachrichtigung ersetzt nicht Kündigungsschreiben

Der Einwurf eines Benachrichtigungsscheins ersetzt nicht den Zugang einer schriftlichen Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 19.12.2011 bekannt gewordenen Urteil.

Eine Kündigung werde erst wirksam, wenn der Betroffene bei einem sogenannten Übergabe-Einschreiben den Brief bei der Post abhole. Tue er dies nicht und sende die Post das Schreiben dem Arbeitgeber zurück, sei keine wirksame Kündigung ausgesprochen. Das geht aus dem Urteil hervor (Aktenzeichen: 10 Sa 156/11).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt. Der Arbeitgeber hatte ihr fristlos gekündigt und dabei den Weg des sogenannten Übergabe-Einschreibens gewählt. Weil der Postbote die Klägerin nicht antraf, hinterließ er einen Benachrichtigungsschein. Die Klägerin holte das Schreiben jedoch nicht ab. Nach Auffassung des LAG hat ihr der Arbeitgeber damit nicht wirksam gekündigt.

Die Richter ließen auch den Einwand nicht gelten, die Klägerin habe den Zugang der Kündigung treuwidrig vereitelt. Denn der Arbeitgeber habe nicht bewiesen, dass die Frau mit ihrer fristlosen Kündigung rechnen und damit wissen musste, was in dem hinterlegten Einschreiben stand.

Quelle: dpa

Servicetelefon(kostenlos) 0800 0455400 Rückruf-Service
Formular für die Option von der IKK classic angerufen zu werden.
» Kontaktformular » Anregungen und Kritik
Geschäftsstellen
Formular um die Geschäftsstelle der IKK classic in ihrer Nähe zu finden.
Neues aus Ihrer Region

Bitte wählen Sie Ihre Region oder geben Sie Ihre PLZ ein:

oder

War dieser Beitrag hilfreich?

  • Aktuell 1.97 / 5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Diese Seite:

» weiterempfehlen » drucken

Social Bookmarks

                         

 
 Fenster schließen