Mit der Bildungsprämie unterstützt das BMBF seit 2008 gezielt Erwerbstätige, die sich beruflich fortbilden, ihre Qualifikation erhöhen und damit ihre Chancen in der Arbeitswelt verbessern möchten. Das dürfte auch im Interesse ihrer Arbeitgeber liegen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungsprämie ist eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche. Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf 20.000 Euro nicht übersteigen, bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro. Kinderfreibeträge werden berücksichtigt. Wer an einer Weiterbildung interessiert ist, kann sich an eine der fast 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland wenden. Dort werden geeignete Anbieter von Weiterbildungen vermittelt.
Passende Weiterbildungsangebote gibt es für nahezu jeden Beruf. Ob zum Beispiel EDV-Kurs, Englisch-Lehrgang, CAD-Kurs oder Schweißerlehrgang, Technikerausbildungen, Buchführung, Kurse im pflegerischen oder sozialen Bereich, Vermittlung von Kenntnissen im Sicherheitsbereich oder im Personalbereich – es muss sich nur um eine beruflich relevante Weiterbildung handeln. Diese kann zum Beispiel auch dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit dienen.
Seit Programmbeginn sind über 150.000 Prämiengutscheine ausgegeben worden. 89 Prozent der Begünstigten sind Beschäftigte in kleineren und mittleren Unternehmen.
Internet: http://www.bildungspraemie.info, Info-Telefon: 0800 2623000


