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Duale Studiengänge – Klarheit ab 2012

Mit Inkrafttreten des „Vierten SGB IV-Änderungsgesetzes“ zum 1. Januar 2012 sind alle Formen von praxisintegrierten dualen Studiengängen mit einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt und damit sozialversicherungspflichtig.

Die bisher komplizierte Beurteilung dual Studierender findet damit ein Ende. Erreicht wird das, indem künftig alle Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und somit (wieder) kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig werden. Diese einheitliche versicherungsrechtliche Beurteilung gilt sowohl für die theoretische Ausbildung als auch für die betrieblichen Praxisphasen. Hinsichtlich der gesetzlichen Unfallversicherung sah man keinen Handlungsbedarf, hier wird das mit der Gesetzesänderung verbundene Ziel bereits umgesetzt.

Wichtig: Durch die Rechtsänderung ist eine Ummeldung zum 01.01.2012 vorzunehmen. Die bisherige Absicherung der Teilnehmer an praxisintegrierten dualen Studiengängen im Rahmen einer Familienversicherung, der studentischen Krankenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft endet zum 31.12.2011. Die Teilnehmer an praxisintegrierten dualen Studiengängen sind ab 01.01.2012 (wieder) kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig anzumelden.

Bei Fragen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung wenden Sie sich an die Firmenkundenberater der IKK classic.

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