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Maschinelles AAG-Erstattungsverfahren

Das AAG-Erstattungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch.

Seit 01.01.2011 müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für Aufwendungen

  • bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und
  • bei Mutterschaft von Mitarbeiterinnen (U2)

maschinell an die IKK classic übermitteln. Papierbelege können nicht mehr verarbeitet werden.

Eine Anmeldung zur Teilnahme am maschinellen AAG-Erstattungsverfahren ist für Sie nicht erforderlich. Um die Daten per gesicherter und verschlüsselter Datenfernüber-tragung zu übermitteln, ist ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe erforderlich. Mit sv net / classic können wir Ihnen eine kostenfreie systemgeprüfte Anwendung zur Verfügung stellen. Die erforderlichen Informationen zu der Anwendung sv.net erhalten Sie im Internet unter www.itsg.de. Weiterhin finden Sie unter www.gkv-ag.de eine Übersicht aller zugelassenen Programme. 

Der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung hat „Grundsätze für den Datenaustausch des Antrags auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)“ festgelegt. Darin finden Sie Informationen zu den Übertragungswegen, Einzelheiten zum Verfahrensablauf und dem Aufbau der Datensätze.

Servicetelefon(kostenlos) 0800 0455400 Rückruf-Service
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