Generell gilt: Liegt ein monatlicher Verdienst unter 400 Euro, handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. In dem Fall sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Pauschalbeiträge in Höhe von 13 Prozent an die Krankenversicherung und 15 Prozent an die Rentenversicherung zu zahlen. Eine geringfügige Beschäftigung wird auch ausgeübt, wenn diese von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr befristet ist. Der beschäftigte Rentner selbst ist bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung befreit.
Ist der Rentner versicherungspflichtig und liegt sein Verdienst zwischen 400,01 und 800 Euro pro Monat, werden seine Beiträge nach der Gleitzonenformel berechnet. Dafür können Sie unseren Online-Gleitzonenrechner nutzen.
Die Hinzuverdienstgrenze ist ausschlaggebend für die Beurteilung, ob die Rente während des Beschäftigungsverhältnisses verringert wird oder gänzlich wegfällt.
Die Hinzuverdienstgrenzen für beschäftigte Rentner orientieren sich seit dem Jahr 2008 grundsätzlich nicht mehr am aktuellen Rentenwert, sondern an der monatlichen Bezugsgröße. Daher ändern sich die Grenzwerte jetzt grundsätzlich immer zum 1. Januar eines Jahres.
Beim Berechnen der Hinzuverdienstgrenzen für die neuen Bundesländer wird allerdings das Verhältnis des aktuellen Rentenwerts (Ost) zum aktuellen Rentenwert (West) auf die Bezugsgröße (West) übertragen. Dies bewirkt, dass die Hinzuverdienstgrenzen Ost zusätzlich zum 1. Juli eines Jahres angepasst werden.
Unter dem Motto "Wie viel können Rentner hinzuverdienen?" hat die Deutsche Rentenversicherung eine Broschürenreihe aufgelegt, in der die Hinzuverdienstregelungen und Hinzuverdienstgrenzen der einzelnen Rentenarten erläutert werden. Diese Broschüren finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Mit dem Hinzuverdienstrechner der IKK classic ermitteln Sie, wie viel Rentner dazu verdienen dürfen.
Auch Rentner, die vor ihrer Altersrente Leistungen aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit erhalten, können nebenbei noch arbeiten, soweit es deren Gesundheitszustand zulässt. Bei Beziehern einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird davon ausgegangen, dass der Rentner noch einen gewissen Teil seines Lebensunterhalts selbst erwirtschaften kann.
Die Hinzuverdienstgrenzen werden für jeden Rentner wegen teilweiser Erwerbsminderung individuell ermittelt. Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze tatsächlich ausfällt, steht im Rentenbescheid. Auch hier darf man an zwei Monaten pro Kalenderjahr das Doppelte verdienen. Liegt die Rentenbewilligung schon einige Zeit zurück, kann es sein, dass sich die Hinzuverdienstregelungen geändert haben. In diesem Fall sollte man die individuellen Hinzuverdienstgrenze vom Rentenversicherungsträger errechnen lassen. Dies ist von großer Bedeutung, denn das Überschreiten dieser Grenzen hat stufenweise Rentenkürzungen zur Folge.
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Unter dem Motto "Wie viel können Rentner hinzuverdienen?“ hat die Deutsche Rentenversicherung eine Broschürenreihe aufgelegt, in der die Hinzuverdienstregelungen und Hinzuverdienstgrenzen der einzelnen Rentenarten erläutert werden. Diese Broschüren finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.