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Kurzarbeitergeld: Neuerungen 2010

Seit dem 5. Juni 2009 gilt eine auf maximal 24 Monate verlängerte Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (KUG). Nicht zuletzt ist mit dieser Maßnahme die Hoffnung verbunden, dass die Arbeitslosenquote weiterhin nicht bzw. nur moderat ansteigt.

Nachdem das Bundeskabinett am 25. November 2009 die Änderung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld beschlossen hatte und am 18. Dezember 2009 die Veröffentlichung der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld" im Bundesgesetzblatt erfolgt ist (BGBl. I, Seite 3855), können Arbeitgeber auch weiterhin Phasen mit schlechter Auftragslage überstehen, ohne Arbeitnehmer entlassen zu müssen.

Bereits im zurückliegenden Jahr 2009 konnten dank der Ausweitung der Kurzarbeitergeld-Regelungen hunderttausende Arbeitplätze erhalten werden. Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich im europäischen Vergleich mit am besten in der Finanz- und Wirtschaftskrise behaupten können. Allerdings ist davon auszugehen, dass es 2010 noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt geben wird, die Sicherung von Arbeitsplätzen bleibt daher eine große politische Herausforderung.

Zuletzt galt eine krisenbedingt verlängerte Bezugsfrist von 24 Monaten für Betriebe, die mit der Kurzarbeit im Jahr 2009 begonnen haben. Ohne den Erlass der neuen Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010 begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung sechs Monate betragen. Mit der Verordnung wird die Bezugsfrist auf 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt nur für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Den Arbeitgebern, die im Vertrauen auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen vornehmen, wird weiterhin Planungssicherheit gegeben.

Wichtig: Die anderen die Kurzarbeit betreffenden Maßnahmen im Rahmen des sogenannten "Konjunkturpaket II", wie zum Beispiel die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe ab dem siebten Monat, waren von vornherein befristet auf die Zeit bis zum 31. Dezember 2010 angelegt.

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