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Bevor es zu spät ist: Richtig abgesichert im Alter!

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Bevor es zu spät ist: Richtig abgesichert im Alter!

Das Thema Altersvorsorge ist in aller Munde, doch so mancher Freiberufler und Unternehmer lässt in dieser Hinsicht die Zügel schleifen. Dabei haben gerade Selbstständige im Vergleich zu Angestellten viel größere Freiheiten im Hinblick auf ihre Altersvorsorge – Freiheiten, die sie möglichst frühzeitig für eine optimale Absicherung nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben nutzen sollten. Denn viele schätzen ihre finanzielle Situation im Alter besser ein, als sie es voraussichtlich sein wird.

Gründe dafür, dass sich manche Selbstständigen vor einer systematischen Altersvorsorge „drücken“, gibt es durchaus. Sie müssen sich vor allem darum kümmern, dass der Betrieb läuft, Aufträge abgewickelt und neue Aufträge akquiriert werden. Da bleibt oft keine Zeit mehr, sich um das wichtige Thema Altersvorsorge zu kümmern. Angesichts der vielen unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten gerade für Selbstständige und angesichts des Dschungels an gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen entsteht zudem schnell das Gefühl des Überfordertseins und der Hilflosigkeit. „Darum kann ich mich immer noch kümmern“, heißt es dann vielfach. Dabei ist es gerade im Bereich der Altersvorsorge wichtig, möglichst früh mit dem Aufbau eines Kapitalstocks zu beginnen. Denn je früher dies geschieht, desto länger kann das angelegte Geld „arbeiten“ und desto höher dürfte die Summe ausfallen, die beim Ausscheiden aus dem Berufsleben zur Verfügung steht.

Verwirrende Vielfalt

Wie eine sinnvolle, möglichst optimale Strategie zur Altersvorsorge aussehen könnte, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn zu unterschiedlich sind die beruflichen und finanziellen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. So gibt es

  • Selbstständige, die keiner gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, dazu gehören die meisten Gewerbetreibenden und Freiberufler,
  • Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte oder Apotheker, die zu einer Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungswerken verpflichtet sind, sowie weiterhin
  • Berufsgruppen, zu denen zum Beispiel selbstständige Handwerksmeister zählen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.


Obwohl jede Vorsorgestrategie ganz individuell auf die persönlichen Gegebenheiten zugeschnitten sein sollte, gibt es einige Grundregeln für alle. Am Anfang steht sinnvollerweise eine systematische Bestandsaufnahme unter anderem mit folgenden Fragen: Welche Versicherungen sind bereits abgeschlossen worden? Wann werden sie fällig und mit welchen Ergebnissen kann gerechnet werden? Bestehen eventuell Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Welche weiteren Gelder sind vorhanden? Wie sind diese angelegt? Ist mit einer Erbschaft zu rechnen? Sind Erlöse aus einem eventuellen Verkauf des eigenen Unternehmens zu erwarten?

Gibt es eine Versorgungslücke?

Aus dem Zusammenspiel dieser bestehenden und individuellen Faktoren lässt sich in einem nächsten Schritt errechnen, mit welchen Leistungen beim Ausscheiden aus dem Berufsleben zu rechnen sein dürfte. Oft stellt sich heraus, dass es eine Versorgungslücke gibt, die geschlossen werden muss. Dann geht es darum, zu untersuchen, wie dies erreicht werden kann. Dabei zeigt sich oft, dass Altersvorsorge gerade für Selbstständige ein Balanceakt zwischen persönlichem Wollen und finanziellem Können ist. Deswegen sollte eine realistische Strategie gefunden werden. Vorsorgepläne mit monatlichen Beiträgen, die auf Dauer nicht aufzubringen sind, nutzen nichts.

Ohne Hilfe geht es nicht

Um sich im Dschungel der privaten Anlageformen zu orientieren, ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe in aller Regel unumgänglich. Diese ist nicht immer ganz frei von Eigennutz, denn der Berater einer Bank oder einer Versicherung etwa wird natürlich bevorzugt die Anlageprodukte des eigenen Hauses empfehlen. Diese können sehr gut sein, aber es kann auch sein, dass sie nicht optimal zur individuellen Situation passen, weil zum Beispiel steuerliche Aspekte vernachlässigt wurden oder weil es bessere Produkte anderer Anbieter gibt. Lassen Sie sich deswegen ruhig von unterschiedlichen Häusern bzw. Beratern unabhängig voneinander Angebote machen. Fragen Sie nach Alternativen – und vor allem fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Mitarbeiter von Finanzdienstleistungsunternehmen brauchen seit dem Mai 2007 eine Berufserlaubnis. Lassen Sie sich diese vorlegen. Ein Gewerbeschein reicht nicht mehr aus. Aufgrund der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Versicherungsvermittler gegenüber dem Kunden müssen sie auch offenlegen, ob sie die Produkte nur einer einzigen Bank oder Versicherung verkaufen oder ob sie unabhängig beraten und vermitteln können. Ob Bank, Versicherung oder Finanzdienstleister – gute Beratung braucht Zeit. Und gute Berater üben keinen Druck aus.

Für welche Anlageformen Sie sich auch entscheiden: Setzen Sie nicht alles auf eine Karte bzw. Anlageform. Mit Aktienfonds wurden zwar in der Vergangenheit langfristig die besten Renditen erzielt. Aber eine Garantie, dass das auch in Zukunft so sein wird, gibt es nicht. Wer umgekehrt nur auf das Sparbuch setzt, verschenkt Renditechancen.

Vorsicht vor der Farbe Grau
Besser ist deswegen ein Mix aus mehreren Anlageformen, zum Beispiel der Rürup-Rente, Aktienfonds, Rentenfonds, festverzinslichen Wertpapieren und einer Immobilie. So kombinieren Sie Renditechancen und Sicherheit miteinander. Grundsätzlich sollten Sie auf sogenannte „Graumarktprodukte“ wegen des höheren Risikos verzichten und ausschließlich auf Angebote des staatlich überwachten Kapitalmarktes zurückgreifen.

TIPP

Viele Selbstständige müssen keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine – zumindest vorübergehende – freiwillige Mitgliedschaft sinnvoll sein kann. Dies kann unter bestimmten Gegebenheiten durchaus der Fall sein. Denn viele Gewerbetreibende und Freiberufler haben ihre berufliche Laufbahn zunächst als Angestellte begonnen und mussten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wer dieses bereits beispielsweise 11 Jahre getan hat, sollte sich überlegen, ob er nicht noch weitere vier Jahre wenigstens den monatlichen Mindestbeitrag von derzeit 79,60 Euro einzahlt.
Hat er dann 15 Versicherungsjahre erreicht, hat er zum Beispiel Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Junge und gesunde Selbstständige und Freiberufler, die noch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sollten sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausklinken. Allerdings ist es ratsam, die eingesparten monatlichen Pflichtbeiträge in gleicher Höhe in einer privaten Altersvorsorge anzulegen. Je früher, desto besser.

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