Doch auch mittelständische Unternehmen sind längst ins Visier von Wirtschaftsstraftätern gerückt. Die meisten Betriebe sind allerdings gegen kriminelle Angriffe und Vergehen schlecht aufgestellt.
Es gibt viele Formen und daher keine eindeutige Definition von Wirtschaftskriminalität. Sie reicht von Anlagebetrug, Insidergeschäften, Steuerhinterziehung, Untreue, Korruption, Bilanzfälschung und Industriespionage bis hin zu Schwarzarbeit und Diebstahl. 1939 führte der amerikanische Kriminologe Edwin Sutherland die Bezeichnung „white collar crime“ (übersetzt Weiße-Kragen-Verbrechen) ein. Er meinte damit Straftaten, die von ehrbaren Menschen mit einem überdurchschnittlich hohen Ansehen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit begangen wurden. Auch wenn sich dieser Begriff nicht unbedingt durchgesetzt hat, weist er auf einen wichtigen Aspekt hin: Im Bereich der Wirtschaftskriminalität werden Straftaten meist von Personen begangen, die gesellschaftlich voll integriert sind.


