Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass ein Mitarbeiter lange wegen Krankheit ausfällt oder seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann. Ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Dazu gehören Gespräche über die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit, die Belastbarkeit des Mitarbeiters und mögliche Verbesserungen oder Erleichterungen am Arbeitsplatz. Dies kann zum Beispiel in Form von Schutzkleidung, Bewegungstrainings oder der Umgestaltung von Arbeitsabläufen erfolgen.
Die Berater der IKK classic helfen Ihnen bei der Vorbereitung der Gespräche und vermitteln entsprechende Kontakte. Informationen zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement, die wichtigsten Schritte und Muster für Vereinbarungen haben wir in einer Broschüre zusammengestellt.
Rechtliche Grundlage ist § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.Grundvoraussetzung für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist die Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters.
Fehlen Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen wegen Krankheit am Arbeitsplatz - entweder am Stück oder wiederholt – sollte der Arbeitgeber aktiv werden. Zu klären ist, ob und wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und so der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Aber nicht allein die Dauer der Krankschreibung ist entscheidend, sondern vor allem die Diagnose des Arztes.
Die beste Lösung für alle Beteiligten ist ebenso einfach wie überzeugend: ein Arbeitnehmer, der wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr oder nur noch teilweise an seinem gewohnten Arbeitsplatz tätig sein kann, übernimmt innerhalb des Betriebes neue Aufgaben. Sein fachliches Wissen aus vielen Berufsjahren bleibt dem Unternehmen erhalten. Und was ihm am neuen Arbeitsplatz an Kenntnisse noch fehlt, lernt er dazu.
Das spricht für das BEM