Einzige Voraussetzung: Der Mediziner muss ein Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen sein. Dies ist bei der Mehrheit der niedergelassenen Ärzte der Fall.
Ganz gleich, welche Beschwerden Sie haben und wie lange die Behandlung dauert - die IKK classic übernimmt die Kosten für Ihre Arztbesuche und aller mitversicherten Familienangehörigen.
Unter der ärztlichen Behandlungen werden alle Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zur zusammengefasst. Sie reicht von Vorsorge, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten bis hin zu ärztlich verordneten Zusatzleistungen anderer zugelassener Personen.
Legen Sie in der Arztpraxis einfach Ihre Krankenversicherungskarte vor. Ihr Arzt rechnet dann die Kosten für Ihre Behandlung mit der IKK ab.
Hausarzt oder Facharzt?
Sie können sich an Ihren Hausarzt oder auch direkt an einen Facharzt (z.B. Orthopäde, Hautarzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt) wenden. Die IKK empfiehlt Ihnen, zunächst den Hausarzt aufzusuchen. Er ist der Arzt Ihres Vertrauens, er kennt Sie und Ihre gesundheitliche Vorgeschichte. Er kann am besten einschätzen, welches Diagnoseverfahren und welche Therapie für Sie geeignet sind.
Wenn ein Spezialist hinzugezogen werden muss, überweist er Sie an einen Facharzt. Anschließend erhält Ihr Hausarzt die Befunde und Berichte des Facharztes. Er bewahrt sie auf und kann auf dieser Grundlage Ihre weitere Behandlung koordinieren. So können auch für Sie lästige Doppeluntersuchungen und unnötige Behandlungen vermieden werden.
Behandlungsqualität gesichert
Die IKK übernimmt nicht nur die Kosten für medizinische Leistungen, sie vertritt auch Ihre Interessen als Patient: Die Qualität der medizinischen Versorgung wird ständig überprüft und neuesten wissenschaftlichen Standards angepasst.


