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Fragen und Antworten zu Arzneimitteln

Bunte Pillen fallen aus einer Medikamentendose

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Fragen und Antworten zu Arzneimitteln

Sie möchten wissen, welche Arzneimittel zuzahlungsbefreit oder was Festbeträge sind? Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zu Arzneimitteln und zu den Regelungen des Arzneimittel-Wirtschaftlichkeitsgesetzes.

Welche Arzneimittel sind zuzahlungsfrei?

Von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind Arzneimittel deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt.

Mit der IKK-Arzneimittelsuche können Sie über Hersteller und Namen des Mittels oder die Pharma-Zentralnummer ganz einfach herausfinden, ob Ihr Medikament dazu gehört. Sollten sie nicht fündig werden, können Sie außerdem über den Wirkstoff suchen. 

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Wissen Arzt und Apotheker, welche Arzneimittel zuzahlungsfrei sind?

Ja, sowohl Ihr Arzt wie auch alle Apotheker haben Zugriff auf die Liste zuzahlungsfreier Arzneimittel. Sie können sich von beiden auch eingehend beraten lassen.

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Wo kann ich überprüfen, ob mein Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist?

Hier können Sie über die IKK-Arzneimittelsuche ganz einfach herausfinden, ob Ihr Medikament zuzahlungsbefreit ist. 

Auch die Kundenberater in der IKK-Geschäftsstelle beraten Sie jederzeit gern. 

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Warum verschreibt mein Arzt mir jetzt ein anderes Medikament?

In Deutschland sind ca. 40.000 Arzneimittel zugelassen. Davon basieren viele auf dem gleichen oder einem vergleichbaren Wirkstoff. Sie wirken genau gleich oder sind qualitativ vergleichbar. Lediglich der Preis der Mittel weicht zum Teil erheblich voneinander ab. Die Ärzte sollen deshalb darauf achten, wirtschaftlich zu verordnen. Das heißt: Gibt es zwei oder mehrere Arzneimittel, die gleich wirken, sollen sie das preisgünstigste verordnen. Künftig kann Ihr Arzt diese Entscheidung leichter treffen. Deshalb kann es sein, dass er Ihnen ein anderes Medikament mit gleicher Wirkung verordnet, dass preisgünstiger als ihr bisheriges ist. Sie können aber ganz beruhigt sein: Es wirkt genauso gut und sicher wie Ihr vorheriges Medikament.

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Was passiert, wenn ich das neue Medikament nicht vertrage?

Sprechen Sie am besten sofort Ihren Arzt darauf an. Er kann Ihnen dann entweder ein anderes Alternativpräparat verschreiben oder - falls es keine Alternativen gibt - auch Ihr bisheriges. Medikamente mit gleichem Wirkstoff können unterschiedliche Hilfsstoffe enthalten, auf die Menschen verschieden reagieren. Deshalb kann es in Einzelfällen zu Unverträglichkeiten bei bestimmten Arzneimitteln kommen. Ihr Arzt sollte dies direkt an die Arzneimittelbehörde weiter geben. Damit die Erkenntnisse allen Patienten zu Gute kommen können. 

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Kann der Arzt mir auch ein teureres Medikament verordnen?

Wenn Sie ein Alternativpräparat nicht vertragen, kann Ihnen Ihr Arzt selbstverständlich auch ein teureres Medikament verschreiben. Ärzte sind dazu verpflichtet, die im Rahmen einer Therapie notwendigen und wirtschaftlichen Arzneimittel zu verordnen. Sie dürfen nur dann auf ein gleichwertiges, günstigeres Medikament umstellen, wenn dies den Therapieerfolg nicht beeinträchtigt. Allerdings ist Ihr Arzt verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Liegt der Preis des Arzneimittels über dem Festbetrag, müssen Sie die darüber hinausgehende Differenz selbst bezahlen. Das gilt auch für alle Personen, die sonst von Zuzahlungen befreit sind. Alle anderen müssen außerdem die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung leisten.

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Was sind Festbeträge?

Festbeträge sind Höchstgrenzen bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernehmen dürfen. In Deutschland sind viele Tausende von Arzneimitteln zugelassen. Zum Teil haben sie eine identische Zusammensetzung, sie wirken also genau gleich. Andere sind in ihrer Qualität vergleichbar. Weder für Sie als Patient, noch für die gesetzliche Krankenversicherung als solidarisch finanzierte Einrichtung, ist es vertretbar, mit teuren Arzneimitteln belastet zu werden, wenn gleichwertige günstigere verfügbar sind. Die Festbeträge orientieren sich am unteren Preisdrittel aller Produkte, die in einer Gruppe mit gleicher oder vergleichbarer Wirkung zusammengefasst sind. Ausgenommen von den Festbeträgen sind patentgeschützte Arzneimittel, die eine therapeutische Verbesserung darstellen.

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Was sind Generika?

Läuft das Patent für ein Medikament aus, können andere Pharmaunternehmen Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff produzieren und unter anderem Namen verkaufen. Solche Nachahmerprodukte oder Generika wirken in gleicher Weise wie das Originalpräparat. Sie sind qualitativ genauso hochwertig. Sie unterscheiden sich lediglich in so genannten Hilfsstoffen, in Form oder Farbe vom Ausgangsprodukt. Ebenso wie Neuentwicklungen müssen sie von der zuständigen Behörde für den Markt zugelassen werden. Sie sind in der Regel preisgünstiger als Originalpräparate.

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Was bedeutet die Bonus-Malus-Regelung?

Die Ärzte sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden für eine wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln, die besonders häufig eingesetzt werden. Durch die so genannte Bonus-Malus-Regelung sollen Ärzte verstärkt animiert werden, ihren Patienten Mittel zu verordnen, bei denen das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Dabei erhält die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung einen finanziellen Bonus, wenn die in ihr organisierten Ärzte besonders wirtschaftlich verordnen. Verordnet der Arzt hingegen sehr unwirtschaftlich und überschreitet bestimmte Durchschnittswerte erheblich, muss er mit Honorarkürzungen rechnen. Ausgeschlossen ist dabei, dass ein Bonus entsteht, indem ein Arzt gar keine Medikamente verordnet. Denn nur tatsächlich verordnete Mittel fließen in die Berechnung ein. Auch die Anzahl schwer oder chronisch kranker und teurer Patienten in einer Praxis spielt keine Rolle. 

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