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Medikamenten Dose wird auf einem Tisch ausgekippt

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Arzneimittelrabatte

Für zahlreiche Arzneimittel hat die IKK classic Rabattverträge abgeschlossen, um steigenden Arzneimittelausgaben entgegenzuwirken. Damit erhalten Sie Ihre Arzneimittel zu günstigeren Preisen bei gleichbleibend hohem Qualitätsniveau.

Andere Farbe, neue Form, unbekannter Name– für viele Versicherte haben sich mit der Gesundheitsreform Arzneimittel und Verpackung merklich verändert. Die Wahl welches Präparat über die Ladentheke Ihres Apothekers gereicht wird, ist abhängig von den Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und den verschiedenen Arzneimittelherstellern. 

Rabattverträge sollen den steigenden Arzneimittelausgaben entgegenwirken und eine wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung bei gleich bleibend hohem Qualitätsniveau garantieren.

Für den Apotheker heißt das, er muss bei der Auswahl des Arzneimittels die bestehenden Rabattverträge beachten. Wird vom Arzt ein Wirkstoff verschrieben, für den ein Rabattvertrag besteht, muss der Apotheker einem IKK-Versicherten das rabattierte Arzneimittel geben. Im Falle eines nicht lieferbaren Rabattpräparates erhält der Versicherte ein wirkstoffgleiches Arzneimittel, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.

Keine Qualitätsunterschiede

Ein Rabattarzneimittel enthält exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge wie das vom Arzt verschriebene Präparat und unterliegt den gleichen strengen Qualitätskontrollen der staatlichen Aufsichtbehörde. Es steht einzig und allein ein anderer Hersteller hinter dem Medikament.

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Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Die gesetzliche Zuzahlung entfällt für Präparate, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt. Festbeträge sind vorgeschriebene Höchstgrenzen bis zu denen die Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernehmen dürfen. 
Allgemeine Informationen zur Zuzahlungsbefreiung von Arzneimitteln finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.

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So erhalten IKK-Versicherte ihr Rabattarzneimittel

  • Variante 1: Der Arzt verordnet das bisherige Arzneimittel und kreuzt das Aut idem Feld an. Damit ist die Abgabe von Rabattarzneimittel ausgeschlossen und der Versicherte erhält vom Apotheker, z.B. bei Unverträglichkeiten des Rabattarzneimittels, genau das verschriebene Arzneimittel. 
Rezept mit Ankreuzmöglichkeit für Aut idem
  • Variante 2: Der Arzt verordnet das bisherige Arzneimittel  und kreuzt Aut idem nicht an. Der Apotheker gibt dem Versicherten ein rabattiertes wirkstoffgleiches Arzneimittel. Das kann sowohl das bisherige Arzneimittel  als auch ein Mittel aus dem Sortiment eines anderen Rabattpartners sein.
      
  • Variante 3: Verschreibt der Arzt nur den Wirkstoff, gibt der Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel von einem der Rabattpartners der IKK classic ab.

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Was passiert bei Unverträglichkeiten?

Der Arzt kann entweder ein anderes Alternativpräparat oder in Ausnahmefällen auch das bisherige Arzneimittel verschreiben. Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff können unterschiedliche Hilfsstoffe enthalten, auf die Menschen verschieden reagieren. In Einzelfällen kann es deshalb zu Unverträglichkeiten kommen. In jedem Falle sollte mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden.

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Arzneimittel.

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