Andere Farbe, neue Form, unbekannter Name– für viele Versicherte haben sich mit der Gesundheitsreform Medikament und Verpackung merklich verändert. Die Wahl welches Präparat über die Ladentheke Ihres Apothekers gereicht wird, ist abhängig von den Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und den verschiedenen Arzneimittelherstellern.
Rabattverträge sollen den steigenden Arzneimittelausgaben entgegenwirken und eine wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung bei gleich bleibend hohem Qualitätsniveau garantieren.
Für den Apotheker heißt das, er muss bei der Auswahl des Medikamentes die bestehenden Rabattverträge beachten. Wird vom Arzt ein Wirkstoff verschrieben, für den ein Rabattvertrag besteht, muss der Apotheker einem IKK-Versicherten das rabattierte Arzneimittel geben. Im Falle eines nicht lieferbaren Rabattpräparates erhält der Versicherte ein wirkstoffgleiches Arzneimittel, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.
Ein Rabattmedikament enthält exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge wie das vom Arzt verschriebene Präparat und unterliegt den gleichen strengen Qualitätskontrollen der staatlichen Aufsichtbehörde. Es steht einzig und allein ein anderer Hersteller hinter dem Medikament.

Ausnahme: Der Arzt hat auf dem Rezept das sogenannte „Aut-idem-Kästchen“ angekreuzt. Damit ist die Abgabe von Rabattmedikamenten ausgeschlossen und der Versicherte erhält, z.B. bei Unverträglichkeiten des Rabattmedikaments, ein Alternativpräparat.
Die gesetzliche Zuzahlung entfällt für Präparate, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt. Festbeträge sind vorgeschriebene Höchstgrenzen bis zu denen die Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernehmen dürfen.
So erhalten IKK-Versicherte ihr Rabattmedikament
Der Arzt kann entweder ein anderes Alternativpräparat oder in Ausnahmefällen auch das bisherige Medikament verschreiben. Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff können unterschiedliche Hilfsstoffe enthalten, auf die Menschen verschieden reagieren. In Einzelfällen kann es deshalb zu Unverträglichkeiten kommen. In jedem Falle sollte mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Arzneimittel.