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Auslandsversicherung

Mutter und Sohn fahren im offenen Cabriolet in den Urlaub

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Auslandsversicherung

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind Sie in allen Mitgliedsstaaten der EU im medizinischen Notfall abgesichert.

Dafür brauchen Sie nicht viel zu tun: Legen Sie einfach ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite ihrer IKK-Versichertenkarte befindet, vor. Damit erhalten Sie eine Gesundheitsfürsorge nach den Bestimmungen des Gastlandes sichern. Gemäß den dortigen Regelungen werden auch Ihre Kosten übernommen.

Sie haben noch keine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)? Dann können Sie diese einfach in der Internetfiliale unter dem Punkt "Service" anfordern.

Für nicht EU-Staaten können Sie vor Ihrer Reise einen Auslandskrankenschein beantragen.

Auslandskrankenschein

Für nicht EU-Staaten, mit denen jedoch ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt weiterhin der Auslandskrankenschein, den Sie vor Ihrer Reise beantragen müssen. Das betrifft derzeit die Länder Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina.

Den Auslandskrankenschein erhalten Sie in Ihrer IKK-Geschäftsstelle vor Ort oder telefonisch unter kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111. Selbstverständlich können Sie Ihren Auslandskrankenschein auch online über das Kontaktformular bestellen. Geben Sie hierzu einfach Ihre Daten sowie das Reiseziel und den Zeitraum Ihrer Reise an.

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Urlaubs-Pass zum Download

Das Gesundheitssystem ist von Land zu Land verschieden. Im IKK Urlaubs-Pass können Sie nachlesen, wie Sie in den wichtigsten Urlaubsländern zu einer notwendigen medizinischen Behandlung kommen und welche Leistungen übernommen werden.

Außerdem können Sie sich auf den Seiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung zusätzlich für viele Reiseländer ein eigenes Merkblatt downloaden.

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Zusätzlicher Schutz: Reisekrankenversicherung

In manchen Ländern müssen Sie trotz europäischer Krankenversicherungskarte oder Auslandskrankenschein einen Teil der Behandlungskosten selbst übernehmen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Achten Sie darauf, dass auch ein eventuell erforderlicher Krankenrücktransport enthalten ist. Diese Kosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Mit der Reisekrankenversicherung sind Sie auch in den Ländern abgesichert, in denen die EHIC oder der Auslandskrankenschein nicht gilt.  

Die IKK kann ihren Versicherten Reisekrankenversicherungen zu günstigen Konditionen vermitteln. Fragen Sie bei Ihrer IKK nach diesen Zusatzversicherungen und lassen Sie sich beraten.

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Informationspflicht im Krankheitsfall

Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren, zum Beispiel per Telefon oder Fax. Teilen Sie dem Arbeitgeber

  • den Beginn der Arbeitsunfähigkeit,
  • die voraussichtliche Dauer und
  • die Adresse Ihres Aufenthaltsortes mit.

Benachrichtigen Sie außerdem Ihre IKK über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sobald Sie wieder zu Hause sind.

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Wenn Sie beruflich ins Ausland müssen

Immer häufiger schicken deutsche Firmen Mitarbeiter zeitweise beruflich ins Ausland. Natürlich können Sie sich auch dort medizinisch behandeln lassen. Die Kosten trägt Ihr Arbeitgeber, sofern Sie weiterhin IKK-Mitglied sind.

Die IKK erstattet Ihrem Arbeitgeber die Kosten nach deutschen Sätzen. Besonderheiten gibt es in Ländern zu beachten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Sprechen Sie vor einem beruflichen Auslandseinsatz auf jeden Fall mit Ihrer IKK classic.

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Nützliche Links

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung.

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Servicetelefon (freecall) 0800 455 1111 Call-back
Formular für die Option von der IKK classic angerufen zu werden.
» Kontaktformular » Anregungen und Kritik
Geschäftsstellen
Formular um die Geschäftsstelle der IKK classic in ihrer Nähe zu finden.
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