In allen Mitgliedsstaaten der EU sind Sie im medizinischen Notfall abgesichert. Dafür brauchen Sie nicht viel zu tun: Legen Sie einfach ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite ihrer IKK-Versichertenkarte befindet, vor. Damit erhalten Sie eine Gesundheitsfürsorge nach den Bestimmungen des Gastlandes sichern. Gemäß den dortigen Regelungen werden auch Ihre Kosten übernommen.
Für nicht EU-Staaten, mit denen jedoch ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt weiterhin der Auslandskrankenschein, den Sie vor Ihrer Reise beantragen müssen. Diesen erhalten ihn in Ihrer IKK-Geschäftsstelle vor Ort, im Mitgliederportal oder telefonisch unter kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111.
Das Gesundheitssystem ist von Land zu Land verschieden. Im IKK-Urlaubspass können Sie nachlesen, wie Sie in den wichtigsten Urlaubsländern zu einer notwendigen medizinischen Behandlung kommen und welche Leistungen übernommen werden.
Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren, zum Beispiel per Telefon oder Fax. Teilen Sie dem Arbeitgeber
Benachrichtigen Sie außerdem Ihre IKK über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.
In manchen Ländern müssen Sie trotz europäischer Krankenversicherungskarte oder Auslandskrankenschein einen Teil der Behandlungskosten selbst übernehmen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Achten Sie darauf, dass auch ein eventuell erforderlicher Krankenrücktransport enthalten ist. Diese Kosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Mit der Reisekrankenversicherung sind Sie auch in den Ländern abgesichert, in denen die EHIC oder der Auslandskrankenschein nicht gilt.
Die IKK kann ihren Versicherten Reisekrankenversicherungen zu günstigen Konditionen vermitteln. Fragen Sie bei Ihrer IKK nach diesen Zusatzversicherungen und lassen Sie sich beraten.
Immer häufiger schicken deutsche Firmen Mitarbeiter zeitweise beruflich ins Ausland. Natürlich können Sie sich auch dort medizinisch behandeln lassen. Die Kosten trägt Ihr Arbeitgeber, sofern Sie weiterhin IKK-Mitglied sind.
Die IKK erstattet Ihrem Arbeitgeber die Kosten nach deutschen Sätzen. Besonderheiten gibt es in Ländern zu beachten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Sprechen Sie vor einem beruflichen Auslandseinsatz auf jeden Fall mit Ihrer IKK classic.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung.