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| Datum: | 10. Februar 2012 - 08:18 Uhr |
Dafür brauchen Sie nicht viel zu tun: Legen Sie einfach ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite ihrer IKK-Versichertenkarte befindet, vor. Damit erhalten Sie eine Gesundheitsfürsorge nach den Bestimmungen des Gastlandes. Gemäß den dortigen Regelungen werden auch Ihre Kosten übernommen.
Für nicht EU-Staaten, mit denen jedoch ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt weiterhin der Auslandskrankenschein, den Sie vor Ihrer Reise beantragen müssen. Das betrifft derzeit die Länder Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro.
Den Auslandskrankenschein erhalten Sie in Ihrer IKK-Geschäftsstelle vor Ort oder telefonisch unter der kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111. Selbstverständlich können Sie Ihren Auslandskrankenschein auch online über das Kontaktformular bestellen. Geben Sie hierzu einfach Ihre Daten sowie das Reiseziel und den Zeitraum Ihrer Reise an.
Außerdem können Sie sich auf den Seiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung zusätzlich für viele Reiseländer ein eigenes Merkblatt downloaden.
In manchen Ländern sind trotz Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte oder Auslandskrankenschein ein Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Achten Sie darauf, dass auch ein eventuell erforderlicher Krankenrücktransport enthalten ist. Diese Kosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Mit der Reisekrankenversicherung sind Sie auch in den Ländern abgesichert, in denen die EHIC oder der Auslandskrankenschein nicht gilt.
Die IKK kann ihren Versicherten Reisekrankenversicherungen zu günstigen Konditionen vermitteln. Fragen Sie bei Ihrer IKK nach diesen Zusatzversicherungen und lassen Sie sich beraten.
Haben Sie trotz Vorlage Ihrer EHIC die Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland selbst bezahlt? Dann können Sie die entstandenen Kosten bei Ihrer privaten Auslandsreisekrankenversicherung beantragen.
Diese werden meist vollumfänglich erstattet. Verfügen Sie nicht über eine private Auslandsreisekrankenversicherung, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer IKK classic stellen.
Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren, zum Beispiel per Telefon oder Fax. Teilen Sie dem Arbeitgeber
Benachrichtigen Sie außerdem Ihre IKK über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sobald Sie wieder zu Hause sind.
Immer häufiger schicken deutsche Firmen Mitarbeiter zeitweise beruflich ins Ausland. Natürlich können Sie sich auch dort medizinisch behandeln lassen. Die Kosten trägt Ihr Arbeitgeber, sofern Sie weiterhin IKK-Mitglied sind.
Die IKK classic erstattet Ihrem Arbeitgeber die Kosten nach deutschen Sätzen. Besonderheiten gibt es in Ländern zu beachten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Sprechen Sie vor einem beruflichen Auslandseinsatz auf jeden Fall mit Ihrer IKK classic.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung.