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Datum: 30. Juli 2010 - 12:05 Uhr

Mann hält eine Krankenversicherungskarte in der Hand

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Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll im Laufe des Jahres 2010 schrittweise in Deutschland eingeführt werden und die medizinische Versorgung optimieren.

Check-in beim Arzt und Apotheker

Die Dimension des Projektes eGK ist europaweit einmalig. Insgesamt werden rund 80 Millionen Versicherte die neue Gesundheitskarte von ihren Krankenkassen erhalten. 

Wann Sie persönlich Ihre neue Karte erhalten, steht noch nicht genau fest. Nach aktuellem Zeitplan erfolgt die Ausgabe der eGK erst im Laufe des Jahres 2010, da die Tests in den Regionen mit Ärzten länger dauern. Wundern Sie sich daher bitte nicht, wenn Sie immer noch eine ganz normale Versichertenkarte (ohne Bild) erhalten.

Laden Sie Ihr Foto hoch

Auf der Vorderseite der neuen Karte wird ein aktuelles Foto von Ihnen abgebildet sein, welches analog zu Passbildern ganz bestimmten Kriterien entsprechen muss. Das Foto weist Sie zukünftig eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor. Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos nicht möglich ist (z.B. Schwerpflegebedürftige). 

Die Vorbereitungen zur Produktion der eGK sind bereits angelaufen. Und dabei ist Ihre Mithilfe gefragt: Sollten Sie es noch nicht losgeschickt haben … Wir brauchen Ihr Foto! Bitte geben Sie ein Standardpassbild (3,5 cm x 4,5 cm, Foto ohne Rand, frontales Porträt vor hellem Hintergrund) bei Ihrer IKK vor Ort ab.  

Noch einfacher geht’s per Internet: Sie können uns Ihr Lichtbild auch ganz bequem von zu Hause zuschicken. Natürlich völlig kostenlos!

Übrigens, bitte nicht wundern: Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass Sie vor Einführung der eGK noch einmal eine ganz normale Versichertenkarte ohne Bild erhalten.

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Neue Karte setzt auf Individualität

Pflichtanwendungen auf der Karte 

  • Versichertendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Krankenkasse, Lichtbild)
  • Elektronisches Rezept (eRezept)
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Freiwillige Anwendungen auf der Karte 

  • elektronischer Arztbrief (Speicherung von Facharztberichten, Entlassungsbriefe aus Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen)
  • elektronische Patientenakte (Gesundheitsdaten zu Untersuchungen, Röntgenbildern, Laborwerten, Diagnosen, Operationsberichten und Medikationen
  • Patientenfach/Patientenquittung (informiert über ärztlich erbrachte Leistung und die voraussichtlichen Kosten)
  • Notfalldaten (Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien, chronischen Erkrankungen, operative Eingriffe, Kontaktpersonen im Notfall)
  • Arzneimitteldokumentation

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Vorteile für alle Beteiligten

600 bis 700 Millionen Rezepte werden pro Jahr in Deutschland ausgestellt. Acht Prozent davon sind unleserlich. Das elektronische Rezept soll künftig für eine bequeme und sichere Übertragung für Arzneimittelverordnungen sorgen, später auch für andere Verordnungen wie etwa Heil- und Hilfsmittel. Zudem können Versicherte ihre persönlichen medizinischen Daten abrufen und speichern und bei Bedarf auch ihren behandelnden Ärzten und Apothekern zugänglich machen. Die Therapiesicherheit des Versicherten kann damit entscheidend erhöht, unnötige und belastende Mehrfachuntersuchungen können deutlich reduziert werden. Darüber hinaus hilft die neue Karte den Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse von Ärzten, Apotheken und Krankenkassen zu optimieren.

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Datenschutz an erster Stelle

Bei allen freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte entscheidet der Versicherte selbst, welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer welche Daten sehen darf. Die letzten 50 Zugriffe auf die Daten des Versicherten werden gespeichert, sodass auch jeder Missbrauch dokumentiert und strafrechtlich verfolgt werden kann. Alle persönlichen Gesundheitsdaten sind mit dem so genannten Zwei-Schlüssel-Prinzip gesichert: Erst wenn die Gesundheitskarte des Versicherten und der so genannte Heilberufsausweis des Arztes oder des Apothekers in das Kartenlesegerät eingesteckt werden, kann der Versicherte dem Arzt durch Eingabe seiner PIN-Nummer Einsicht in seine freiwilligen Gesundheitsdaten geben.

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Weitere Informationen

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