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| Datum: | 26. Mai 2013 - 07:04 Uhr |
Die Dimension des Projektes eGK ist europaweit einmalig. Insgesamt werden rund 80 Millionen Versicherte die neue Gesundheitskarte von ihren Krankenkassen erhalten.
Im ersten Schritt hat die IKK classic bis Ende des Jahres 2011 rund 10 Prozent ihrer Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte versorgen. Bis Ende 2012 werden mindestens weitere 60 Prozent der Versicherten mit der eGK versorgt. 2013 löst dann die eGK die bisherige Versichertenkarte flächendeckend ab.
Bis Sie Ihre persönliche eGK erhalten, behält Ihre bisherige IKK-Gesundheitskarte die Gültigkeit und ist als Behandlungsausweis bei Ärzten und in Krankenhäusern weiterhin vorzulegen. Übrigens, bitte nicht wundern: Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass Sie auch nach Abgabe des Lichtbildes noch einmal eine ganz normale Versichertenkarte ohne Bild erhalten.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt Ihre bisherige Krankenversichertenkarte. Schon rein äußerlich unterscheidet sich die eGK von ihrer Vorgängerin. Auf der Vorderseite wird ein aktuelles Foto von Ihnen abgebildet sein. Dieses weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus. Darüber hinaus verfügt die eGK über einen Mikroprozessorchip, der Daten und Informationen speichern und übertragen kann.
Auf der Vorderseite der neuen Karte wird ein aktuelles Foto von Ihnen abgebildet sein, welches analog zu Passbildern ganz bestimmten Kriterien entsprechen muss. Das Foto weist Sie zukünftig eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor. Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (z.B. Schwerpflegebedürftige).
Die Vorbereitungen zur Produktion der eGK sind bereits angelaufen. Zur Einreichung des Lichtbildes erhalten die Versicherten nach und nach Post mit allen wichtigen Informationen.
Sobald Sie ein Anforderungsschreiben zur Einreichung eines Lichtbildes erhalten, können Sie hier mit dem beigefügten Passwort Ihr Lichtbild hochladen.
Vielfach stellt sich die Frage, ob der Versicherungsschutz erlischt, wenn Versicherte kein Foto für die Gesundheitskarte zur Verfügung stellen. Selbstverständlich besteht unabhängig davon der Versicherungsschutz bei der IKK classic weiter. Die Ausgabe einer neuen elektronischen Gesundheitskarte ist ohne Foto aufgrund der gesetzlichen Vorgaben allerdings leider nicht möglich (Ausnahmen gelten nur für einen ganz eingeschränkten Personenkreis).
Ihr Foto ist ein unverzichtbarer Bestandteil der neuen eGK und soll dem Missbrauch Ihrer Karte vorbeugen. Daher sind alle Versicherten ab dem 15. Lebensjahr gesetzlich zur Abgabe eines Lichtbildes verpflichtet. Nur wenige Personengruppen sind von der Abgabe eines Lichtbildes befreit. Dazu zählen beispielsweise Pflegebedürftige sowie Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre.
Ihre alte Krankenversichertenkarte verliert mit Ablaufdatum, spätestens aber mit der flächendeckenden Einführung der eGK ihre Gültigkeit und wird von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern nicht mehr akzeptiert. Damit kann ein problemloser Zugang zu medizinischen Leistungen nicht mehr gewährleistet werden.
Bei allen freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte (wie zum Beispiel Notfalldaten, Blutgruppe und Allergien) entscheidet der Versicherte selbst, welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer welche Daten sehen darf. Die letzten 50 Zugriffe auf die Daten des Versicherten werden gespeichert, sodass auch jeder Missbrauch dokumentiert und strafrechtlich verfolgt werden kann. Alle persönlichen Gesundheitsdaten sind mit dem so genannten Zwei-Schlüssel-Prinzip gesichert: Erst wenn die Gesundheitskarte des Versicherten und der so genannte Heilberufsausweis des Arztes oder des Apothekers in das Kartenlesegerät eingesteckt werden, kann der Versicherte dem Arzt durch Eingabe seiner PIN-Nummer Einsicht in seine freiwilligen Gesundheitsdaten geben.