Auch Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden in besonderen Ausnahmefällen übernommen und bedürfen allerdings einer vorherigen Genehmigung durch die IKK classic. Dies gilt insbesondere für:
Bei Fahrten zur ambulanten oder stationären Behandlung ist für jede Fahrt eine Zuzahlung zu leisten. Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 10 Prozent der notwendigen Fahrkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je einfacher Fahrt.


