Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden nur in besonderen Ausnahmefällen übernommen und bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die IKK classic.
Fahrkosten die im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung erbracht werden, übernimmt die IKK classic im notwendigen Umfang.
Bei Fahrten zur ambulanten oder stationären Behandlung ist für jede Fahrt eine Zuzahlung zu leisten. Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 10 Prozent der notwendigen Fahrkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je einfacher Fahrt.