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Datum: 10. Februar 2012 - 08:53 Uhr

Nahaufnahme eines Taxis in einer Autoschlange

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Fahr- und Transportkosten

Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung erbracht werden, übernimmt die IKK classic im notwendigen Umfang.

Auch Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden in besonderen Ausnahmefällen übernommen und bedürfen allerdings einer vorherigen Genehmigung durch die IKK classic.  Dies gilt insbesondere für:

  • Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung,
  • Fahrten zur onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie,
  • Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „BI“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) haben oder für Versicherte mit der Pflegestufe 2 oder 3,
  • Versicherte ohne Schwerbehindertenausweis, die in ihrer Mobilität jedoch vergleichbar eingeschränkt sind und mindestens 6 Monate ambulant behandelt werden müssen.

Bei Fahrten zur ambulanten oder stationären Behandlung ist für jede Fahrt eine Zuzahlung zu leisten. Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 10 Prozent der notwendigen Fahrkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je einfacher Fahrt.