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| Datum: | 10. Februar 2012 - 08:20 Uhr |
Mitglieder der IKK classic können ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Lebenspartner im Sinne des LPartG und Kinder) beitragsfrei mitversichern, wenn die Angehörigen:
Kinder sind in der IKK beitragsfrei mitversichert bis sie eine Ausbildung beginnen bzw. berufstätig werden. Für nicht erwerbstätige Kinder gilt die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Studenten bleiben bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres familienversichert. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze.
Melden Sie Ihre Kinder nach der Geburt und nicht berufstätige Ehepartner nach der Heirat bzw. nach Aufgabe der Berufstätigkeit bei der IKK an. Sie erhalten dann eine eigene Krankenversicherungskarte.
» Hier können Sie den Antrag zur Familienversicherung als pdf downloaden.