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Krankenpflegerin bespricht Medikamenteneinnahme mit älterer Frau

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Häusliche Krankenpflege

Wer liegt schon gerne länger im Krankenhaus als nötig? Sie müssen nach einer Operation noch ärztlich behandelt werden, aber nicht unbedingt in der Klinik bleiben und sind noch nicht so fit sind, dass Sie sich alleine zu Hause versorgen können?

Der behandelnde Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, wenn sie medizinisch notwendig ist und dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann oder das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert wird.  

Häusliche Krankenpflege ist gedacht als kurzzeitige Pflege, für maximal vier Wochen je Krankheitsfall. In Ausnahmefällen kann die Zeit verlängert werden, sofern der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Fall positiv begutachtet.

Häusliche Krankenpflege umfasst 3 Bereiche

  • Behandlungspflege: Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die an Pflegekräfte delegiert werden können (Bsp. Blutdruck-, Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Wund und Drainagenversorgung oder Verbandwechsel).
      
  • Grundpflege: Grundverrichtungen des täglichen Lebens (Bsp. Waschen oder Duschen, Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr)
      
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Bsp. Einkaufen, Geschirr spülen, Bettwäsche wechseln und Kochen)

Sie haben dabei die freie Wahl unter den Pflegediensten, mit denen die IKK classic Verträge abgeschlossen hat. Oft empfiehlt der Arzt Pflegedienste, mit denen er häufiger zusammen arbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat.

Ein Leistungsplus der IKK classic ist, dass zur Sicherung der ärztlichen Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit, zusätzlich Grundpflge und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit medizinisch indiziert, für maximal 26 Wochen je Krankheitsfall gewährt werden.

Der Arzt berücksichtigt dabei, was der Patient oder im Haushalt lebende Angehörige selbst leisten können 

Zuzahlung

Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, zahlen Sie 10 Prozent der anfallenden Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Pro Verordnung ist zusätzlich eine Zuzahlung von 10 Euro zu zahlen. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung angerechnet.

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