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| Datum: | 30. Juli 2010 - 11:46 Uhr |
Der behandelnde Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, wenn sie medizinisch notwendig ist und dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann oder das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert wird. Die IKK classic übernimmt die Kosten für eine häusliche Krankenpflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit, maximal für 26 Wochen je Krankheitsfall.
Der Arzt berücksichtigt dabei, was der Patient oder im Haushalt lebende Angehörige selbst leisten können.
Drei Pflegebereiche werden einzeln oder gemeinsam als häusliche Krankenpflege verordnet:
Häusliche Krankenpflege ist gedacht als kurzzeitige Pflege, für maximal vier Wochen je Krankheitsfall. In Ausnahmefällen kann die Zeit verlängert werden, sofern der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Fall positiv begutachtet.
Sie haben dabei die freie Wahl unter den Pflegediensten, mit denen die IKK classic Verträge abgeschlossen hat. Oft empfiehlt der Arzt Pflegedienste, mit denen er häufiger zusammen arbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat.
Haben Sie das 18. Lebensjahres bereits vollendet, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % der anfallenden Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Pro Verordnung ist zusätzlich eine Zuzahlung von 10 Euro zu zahlen.