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Datum: 30. Juli 2010 - 11:46 Uhr

Krankenpflegerin bespricht Medikamenteneinnahme mit älterer Frau

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Häusliche Krankenpflege

Wer liegt schon gerne länger im Krankenhaus als nötig? Sie müssen nach einer Operation noch ärztlich behandelt werden, aber nicht unbedingt in der Klinik bleiben und sind noch nicht so fit sind, dass Sie sich alleine zu Hause versorgen können?

Der behandelnde Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, wenn sie medizinisch notwendig ist und dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann oder das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert wird. Die IKK classic übernimmt die Kosten für eine häusliche Krankenpflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit, maximal für 26 Wochen je Krankheitsfall. 

Der Arzt berücksichtigt dabei, was der Patient oder im Haushalt lebende Angehörige selbst leisten können.  

Pflegebereiche

Drei Pflegebereiche werden einzeln oder gemeinsam als häusliche Krankenpflege verordnet:

  • Behandlungspflege: Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die an Pflegekräfte delegiert werden können (Bsp. Blutdruck-, Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Wund und Drainagenversorgung oder Verbandwechsel).
  • Grundpflege: Grundverrichtungen des täglichen Lebens (Bsp. Waschen oder Duschen, Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Bsp. Einkaufen, Geschirr spülen, Bettwäsche wechseln und Kochen)

Häusliche Krankenpflege ist gedacht als kurzzeitige Pflege, für maximal vier Wochen je Krankheitsfall. In Ausnahmefällen kann die Zeit verlängert werden, sofern der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Fall positiv begutachtet.

Sie haben dabei die freie Wahl unter den Pflegediensten, mit denen die IKK classic Verträge abgeschlossen hat. Oft empfiehlt der Arzt Pflegedienste, mit denen er häufiger zusammen arbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat.

Zuzahlung

Haben Sie das 18. Lebensjahres bereits vollendet, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % der anfallenden Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Pro Verordnung ist zusätzlich eine Zuzahlung von 10 Euro zu zahlen.