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| Datum: | 10. Februar 2012 - 07:37 Uhr |
Bei der IKK classic erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn der eigene Haushalt wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts nicht weitergeführt werden kann und in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das jünger als 14 Jahre und auf Hilfe angewiesen ist. Damit unterstützen wir Sie zwei Jahre länger: Der Gesetzgeber sieht eine Haushaltshilfeleistung nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr vor.
Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe bei einer akuten schweren Erkrankung nach ärztlicher Bestätigung für maximal 4 Wochen sowie bei einer stationären Versorgung in Hospizen für längstens 26 Wochen.
Haben Sie bereits das 18. Lebensjahr vollendet, zahlen Sie als Zuzahlung 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag, jedoch nicht mehr als die tägliche Kassenleistung. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungsbefreiung angerechnet.
Setzen Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Maßnahme mit Ihrer IKK classic in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie in einer unserer Geschäftsstellen oder telefonisch unter unserer kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111. Gern können Sie Ihre Anfrage auch online über das Kontaktformular an die IKK classic senden.