Sie müssen den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Rezept selbst tragen. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung.
Die so genannten Heilmittel-Richtlinien beschreiben, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen als sinnvoll erachtet werden. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Störung. Ist zur Behandlung zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, verordnet Ihnen der Arzt diese auf einem Rezept. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit dem Rezept gehen Sie zu einer Physiotherapie-Praxis Ihrer Wahl. Nach dem Ende der Behandlungseinheiten informiert der Krankengymnast den Arzt über den Therapieverlauf. Außerdem gibt er eine Einschätzung ab, ob Sie eine Behandlung mit weiteren Heilmitteln benötigen oder nicht.
Zu den Heilmitteln zählen unter anderem:
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Heilmitteln.