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Physiotherapeut massiert Rücken

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Heilmittel

Hier haben wir die wichtigsten Informationen über Heilmittel und was Sie tun müssen, wenn Ihr Arzt Ihnen Behandlungen mit Heilmitteln verschrieben hat, für Sie zusammengestellt.

Was sind Heilmittel?

Heilmittel sind nichtärztliche medizinische Dienstleistungen. Sie tragen dazu bei, Krankheiten zu verhindern, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Hierzu gehören zum Beispiel die Physikalische Therapie mit Massagen, Krankengymnastik, die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und die Ergotherapie. Auf der Grundlage einer Verordnung (Rezept) Ihres Arztes erhalten Sie von den Heilmittelerbringern (das sind z. B. Physiotherapeuten, Logopäden) die notwendige Therapie.

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Übernimmt die IKK die Kosten für eine Behandlung mit Heilmitteln?

Damit Sie z. B. nach einer Verletzung oder Operation schnell wieder fit werden, übernimmt die IKK classic die Kosten für verordnete Heilmittel. Sie müssen seit dem 1.1.2004 nur den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil von 10 % der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Verordnung selbst tragen. Natürlich greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung.  

Die Heilmittelrichtlinien beschreiben, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen zum Einsatz kommen. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Schädigung/Störung. Ist zur Behandlung zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, schreibt Ihnen der Arzt diese auf eine Verordnung. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einer Krankengymnastik-Praxis Ihrer Wahl. 

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Welche Heilmittel bezahlt die IKK?

Die IKK classic darf nur Heilmittel bezahlen, die in den Heilmittelrichtlinien aufgeführt sind. In diesen Richtlinien ist festgelegt, welche Heilmittel verordnungsfähig sind, d.h., bei welchen Heilmitteln der therapeutische Nutzen anerkannt ist.

Zu den anerkannten Heilmitteln gehören z. B. Massagen, Bäder, Lymphdrainage, Krankengymnastik, Elektro-, Thermo-, Ergo- sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Podologie. In den Heilmittelrichtlinien sind den einzelnen Erkrankungsbildern die Heilmittel zugeordnet, die am sinnvollsten eingesetzt werden. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Heilmittel haben, wenden Sie sich an Ihre IKK. Wir beraten Sie gerne. 

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Muss ich für Heilmittel zuzahlen?

Ja, seit dem 1. Januar 2004 gelten die folgenden vom Gesetzgeber festgelegten Zuzahlungen: Ihr Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Verordnung. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung. Die Zuzahlungen sind direkt an den Heilmittelerbringer zu leisten, der Ihnen hierüber eine Quittung ausstellt. 

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Wann muss die Behandlung mit Heilmitteln beginnen?

Wenn Ihr Arzt nichts anderes verordnet hat, müssen Sie die Behandlung bei der Physikalischen Therapie innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Verordnung, bei der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Ergotherapie innerhalb von 14 Tagen beginnen. Nehmen Sie die Behandlung erst später auf, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, setzen Sie sich deshalb bitte mit einem zugelassenen Heilmittelerbringer in Verbindung.

Wenn Sie einen geeigneten Therapeuten suchen, wenden Sie sich an Ihre IKK classic. Wir helfen Ihnen gern.

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Darf ich die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen?

Wenn Sie die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Auch hier gelten bestimmte Fristen. Bei der Physikalischen Therapie dürfen zwischen zwei Heilmittelbehandlungen nicht mehr als 10 Tage liegen, bei der Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Ergotherapie maximal 14 Tage.

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Wie viele Heilmittel-Behandlungen können bei einer Erkrankung verordnet werden?

Je Verordnung darf Ihnen Ihr Arzt bis zu 6 Einheiten in der Physikalischen Therapie und 10 Einheiten in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Ergotherapie verordnen. Nach der Erstverordnung prüft Ihr Arzt den Erfolg der Behandlung und stellt Ihnen ggf. Folgeverordnungen aus. Die Anzahl der möglichen Folgeverordnungen ist abhängig von der für die Erkrankung allgemein festgelegte Höchstmenge an Heilmittel-Behandlungen (Gesamtverordnungsmenge).

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Können Heilmittel auch langfristig verordnet werden?

Ja. Wenn es medizinisch notwendig ist, können in besonderen Fällen Heilmittel auch über die Gesamtverordnungsmenge hinaus verordnet werden. Sie müssen dann die Verordnung Ihrer IKK zur Genehmigung vorlegen, es sei denn die IKK hat hierauf verzichtet. Sobald die Verordnung Ihrer IKK vorliegt, dürfen Sie die Therapie in Anspruch nehmen. Auch bei langfristigen Verordnungen gelten die allgemeinen Zuzahlungen sowie die Möglichkeiten der Befreiung. Sollte die IKK die Therapie nicht genehmigen, endet die Kostenübernahme durch die IKK mit der Mitteilung an Sie. 

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