Heilmittel sind nichtärztliche medizinische Dienstleistungen. Sie tragen dazu bei, Krankheiten zu verhindern, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Hierzu gehören zum Beispiel die Physikalische Therapie mit Massagen, Krankengymnastik, die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und die Ergotherapie. Auf der Grundlage einer Verordnung (Rezept) Ihres Arztes erhalten Sie von den Heilmittelerbringern (das sind z. B. Physiotherapeuten, Logopäden) die notwendige Therapie.
Damit Sie z. B. nach einer Verletzung oder Operation schnell wieder fit werden, übernimmt die IKK classic die Kosten für verordnete Heilmittel. Sie haben nur den festgelegten Eigenanteil von 10 % der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Verordnung selbst zu tragen. Natürlich greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung.
Die Heilmittelrichtlinien beschreiben, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen zum Einsatz kommen. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Schädigung/Störung. Ist zur Behandlung zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, schreibt Ihnen der Arzt diese auf eine Verordnung. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einer Physiotherapie-Praxis Ihrer Wahl.
Die IKK classic darf nur Heilmittel bezahlen, die in der Heilmittelrichtlinie aufgeführt sind. In diesen Richtlinien ist festgelegt, welche Heilmittel verordnungsfähig sind, d.h., bei welchen Heilmitteln der therapeutische Nutzen anerkannt ist.
Zu den anerkannten Heilmitteln gehören z.B. Massagen, Bäder, Lymphdrainage, Krankengymnastik, Elektro-, Thermo-, Ergo- sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Podologie. In den Heilmittelrichtlinien sind den einzelnen Erkrankungsbildern die Heilmittel zugeordnet, die am sinnvollsten eingesetzt werden sollten. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Heilmittel haben, wenden Sie sich an Ihre IKK classic. Wir beraten Sie gern.
Ja, Ihr Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Verordnung. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung. Die Zuzahlungen sind direkt an den Heilmittelerbringer zu leisten, der Ihnen hierüber eine Quittung ausstellt.
Wenn Ihr Arzt nichts anderes verordnet hat, müssen Sie die Behandlung bei der Physikalischen Therapie, sowie auch bei der der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Ergotherapie innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen. Nehmen Sie die Behandlung erst später auf, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, setzen Sie sich deshalb bitte mit einem zugelassenen Heilmittelerbringer in Verbindung.
Wenn Sie einen geeigneten Therapeuten suchen, wenden Sie sich an Ihre IKK classic. Wir helfen Ihnen gern.
Wenn Sie die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Auch hier gelten bestimmte Fristen. Zwischen zwei Heilmittelbehandlungen dürfen nicht mehr als 14 Kalendertage liegen.
Pro Verordnung darf Ihnen Ihr Arzt je nach Indikationsschlüssel 6 oder 10 Behandlungen verordnen. Nach der Erstverordnung prüft Ihr Arzt den Erfolg der Behandlung und stellt Ihnen ggf. Folgeverordnungen aus. Die Anzahl der möglichen Folgeverordnungen ist abhängig von der für die Erkrankung allgemein festgelegte Höchstmenge an Heilmittel-Behandlungen (Gesamtverordnungsmenge).
Ja, bei einer Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalles können Heilmittel auch bis zu 12 Wochen verordnet werden, die Verordnungsmenge richtet sich dann nach der Therapiefrequenz. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalles, ist erst dann möglich, wenn der Regelfall erschöpft ist. Wann das der Fall ist, richtet sich nach den Angaben in der Heilmittelrichtlinie. Ihr Arzt und Ihr Therapeut wissen darüber Bescheid, die Gesamtverordnungsmenge richtet sich nämlich nach Ihrem Krankheitsbild.