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| Datum: | 09. Februar 2012 - 18:25 Uhr |
Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Verordnung. Diese Zuzahlung werden auf die Höchstgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung angerechnet.
Die so genannte Heilmittel-Richtlinie beschreibt, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen als sinnvoll erachtet werden. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Störung. Ist zur Behandlung zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, stellt Ihnen der Arzt eine Verordnung aus. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit der Verordnung gehen Sie zu einer Physiotherapie-Praxis Ihrer Wahl. Nach dem Ende der Behandlungseinheiten informiert der Leistungserbringer den Arzt über den Therapieverlauf. Außerdem gibt er eine Einschätzung ab, ob Sie eine Behandlung mit weiteren Heilmitteln benötigen oder nicht.
Zu den Heilmitteln zählen unter anderem:
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Heilmitteln.