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| Datum: | 30. Juli 2010 - 11:49 Uhr |
Zu den Hilfsmitteln zählen unter anderem auch Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuhe, Inhalationsgeräte und Rollstühle.
Die IKK übernimmt die Kosten bis zu den vorgeschriebenen Höchstgrenzen bzw. bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Preise. Wie viel das bei den einzelnen Hilfsmitteln ist, darüber geben Ihnen die Mitarbeiter in Ihrer IKK gerne Auskunft. Fragen Sie nach und lassen Sie sich beraten! Sie zahlen je Hilfsmittel 10 Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro - ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, zum Beispiel Inkontinenzhilfen, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent im Monat, aber maximal 10 Euro. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen im Kalenderjahr angerechnet.
Sehhilfen wie Brillen darf die IKK classic nur noch bei Jugendlichen bis 18 Jahre und bei schwer Sehbeeinträchtigten bezuschussen, wenn diese vom Augenarzt verordnet wurden.
Für bestimmte Hilfsmittelgruppen gelten bundesweit einheitliche Festbeträge, das heißt Obergrenzen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören Hilfsmittel zu Kompressionstherapie (Stützstrümpfe), Hör- und Sehhilfen, Inkontinenzhilfen, Stomaartikel (für einen künstlichen Darmausgang) und Einlagen.
Für Hilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz), zahlen Sie 10 Prozent pro Packung dazu, maximal 10 Euro pro Monat, in jedem Fall aber nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Für alle anderen Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Sobald Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen, dann werden alle weiteren Kosten vollständig von Ihrer IKK übernommen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.
Bei der Ermittlung der Festbeträge haben sich die Krankenkassen nur an den Preisen von hochwertigen Produkten orientiert, die jeweils bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Wenn Sie Hilfsmittel aus einer der oben genannten Gruppen benötigen, können Sie also auch nach Inkrafttreten der Obergrenzen mit geeigneten, qualitativ hochwertigen Produkten versorgt werden, ohne dass Sie Mehrkosten übernehmen müssen. Über Anbieter, die Hilfsmittel zu Festbeträgen anbieten, informieren wir Sie gerne.
Hier haben wir die wichtigsten Informationen über Hilfsmittel für Sie zusammengestellt und beantworten Ihre Fragen, wenn Ihr Arzt Ihnen Behandlungen mit Hilfsmitteln verschrieben hat.