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Datum: 18. Mai 2013 - 12:52 Uhr

Baby kurz nach der Geburt

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Hörscreening für Neugeborene

Jedes Neugeborene hat Anspruch auf ein Hörscreening in den ersten drei Tagen nach der Geburt.

Ein gutes Gehör ist für die Entwicklung des Kindes eine wichtige Voraussetzung. Denn das Gehör ist entscheidend für die Sprachentwicklung. Nur ein Kind das gut hört, lernt auch problemlos sprechen und seine Umwelt verstehen.

Zwei von Tausend Neugeborenen kommen jedoch mit einer Hörstörung auf die Welt. Je früher man diese diagnostiziert, desto besser. Wird die angeborene Hörstörung nicht frühzeitig erkannt und medizinisch versorgt, kommt es zu Entwicklungs- und Sprachstörungen. Denn: Wenn das Kind nur unzureichend hört, kann es auch nicht normal sprechen lernen. Deshalb hat jedes Neugeborene Anspruch auf ein Hörscreening! 

Kleiner Test - große Wirkung

Diese einfache und schmerzlose Untersuchung wird in den ersten drei Tagen nach der Geburt durchgeführt. Ob das Baby wach ist oder gerade schläft, spielt bei dem Test keine Rolle: Zuerst überprüft der Arzt die natürlichen Reaktionen des Innenohrs auf Schallreize, die so genannten otoakustischen Emissionen. Dazu wird eine winzige Sonde – ausgestattet mit einem Lautsprecher und einem hochsensiblen Mikrofon – in den Gehörgang eingeführt. Reagiert das Innenohr nicht auf den Schallreiz, werden weitere Tests durchgeführt. Die Kosten für das Hörscreening übernimmt natürlich Ihre IKK!  

Sollte das Baby tatsächlich ein Hör-Handicap haben, beraten Eltern gemeinsam mit HNO- und Kinderärzten, welche Therapie sinnvoll ist und wann eine Hör- und Spracherziehung beginnen sollte. Wollen Sie mehr zum Hörscreening bei Neugeborenen wissen? Ihr Kundenberater hat immer ein offenes Ohr für Sie. 

Hörtests bei U-Untersuchungen

Übrigens: Auch bei den weiteren Früherkennungsuntersuchungen wird das Hörvermögen der Kleinen immer wieder überprüft. Denn auch später kann das Gehör beeinträchtigt werden, beispielsweise durch eine Mittelohrentzündung oder andere Infektionskrankheiten.