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Fragen und Antworten

Nachfolgend beantworten wir Ihnen besonders häufig gestellte Fragen zum IKK Gesundheitsbonus? Falls Ihre Frage noch nicht dabei ist, wenden Sie sich an Ihre IKK classic.  

Müssen sich Versicherte schriftlich zum IKK Bonus anmelden?

Nein. Es genügt, wenn Sie das vollständig ausgefüllte Bonusheft zur Erstattung bis zum 31. März des Folgejahres bei der IKK einreichen. 

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Welches Bonusprogramm gilt, wenn Versicherte im laufenden Kalenderjahr 18 werden?

Dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie schon am Bonusprogramm für die über 18-Jährigen teilnehmen wollen. 

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Wie müssen die Nachweise der bonusfähigen Maßnahmen zur Abrechnung eingereicht werden?

Reichen Sie Ihr vollständig ausgefülltes Bonusheft bei der IKK classic ein. Bonusfähige Maßnahmen können alternativ auch mit Belegen (z.B. Kopien von Quittungen, Urkunden oder dem Zahn-Bonusheft) nachgewiesen werden. Darauf muss immer der Name des Versicherten, die Bezeichnung der Maßnahme, Datum und sowie Stempel und Unterschrift ersichtlich sein.

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Bis wann muss der Bonus beantragt werden?

Bis zum 31. März des Folgejahres muss das ausgefüllte Bonusheft eingereicht werden. Eine spätere Abrechnung oder das Nachreichen von weiteren Belegen ist nicht möglich.

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Kann der Bonus im laufenden Jahr ausgezahlt werden?

Nein. Die Auszahlung erfolgt erst im Folgejahr, da bis zum Jahresende Maßnahmen für den IKK Bonus gesammelt werden können. Ausnahmen für eine unterjährige Auszahlung:

  • Berufsstarter (Azubis) wenn diese unterjährig mindestens vier Maßnahmen nachweisen.
  • Teilnehmer, die eine private Zusatzversicherung ISIfair abgeschlossen haben und mindestens vier bonusfähige Maßnahmen nachweisen können.

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Können bonusfähige Leistungen auf das nächste Jahr übertragen werden?

Nein. Es zählt immer das Kalenderjahr der Inanspruchnahme.

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Erhält der Versicherte sein Nachweisheft nach Auszahlung des Bonus zurück?

Nein. Dies ist auch nicht notwendig, denn für jedes Jahr gibt es ein neues Bonusheft.

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Können mehrere Familienmitglieder ein gemeinsames Heft führen?

Nein. Der Bonus ist immer personenbezogen. Jedes Familienmitglied muss sein eigenes Heft führen und die geforderte Anzahl von mindestens vier (bei Kindern und Jugendlichen mindestens eine) bonusfähigen Leistungen nachweisen. 

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Können Mitglieder, die einen Wahltarif abgeschlossen haben, auch am Bonusprogramm teilnehmen?

Ja, eine Teilnahme an einem Wahltarif wirkt sich nicht auf die Bonuszahlung aus. Unabhängig von einer Wahltarif-Auszahlung Sie können am Bonusprogramm teilnehmen.

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Für welche Sportwettkämpfe bzw. Sportabzeichen wird der Bonus gewährt?

Für alle Veranstaltungen, die von einem anerkannten Sportverband durchgeführt werden, z.B. ein Volks- oder Stadtlauf. Im Mittelpunkt der sportlichen Aktivität muss eine körperliche Ausdauerleistung stehen.

Sportabzeichen müssen nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und die Schwimmabzeichen nach den Regeln des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) abgelegt werden. 

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Wird der Bonus für eigenfinanzierte Vorsorgeuntersuchungen auch gewährt, wenn das festgelegte Mindestalter noch nicht erreicht ist?

Nein. Vorsorgeuntersuchungen sind am sinnvollsten, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgen, bei dem die meisten Auffälligkeiten entdeckt werden können. 

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Für welche Leistungen gibt es einen Bonus?

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Wie kann ich mir den Bonus sichern?

Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Broschüren werden zum Download angeboten?

Servicetelefon(kostenlos) 0800 455 1111 Rückruf-Service
Formular für die Option von der IKK classic angerufen zu werden.
» Kontaktformular » Anregungen und Kritik
Geschäftsstellen
Formular um die Geschäftsstelle der IKK classic in ihrer Nähe zu finden.
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