Das Prinzip ist ganz einfach. Wer innerhalb eines Jahres keine Leistungen in Anspruch nimmt, den belohnt die IKK classic mit einer Prämie bis zu 600 Euro pro Jahr, ganz ohne finanzielles Risiko.
Alle gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen sowie die Vorteile für mitversicherte Familienangehörige sind inklusive und haben keine Auswirkungen auf Ihre Prämie.
Keine Wartezeiten, keine Gesundheitsprüfung und keine Altersbegrenzung - unsere Prämien-Tarife nicht nur günstig sondern auch kundenfreundlich. Errechnen Sie gleich Ihren persönlichen Vorteil mit dem Wahltarifrechner.
IKK Cash belohnt ein leistungsfreies Jahr mit einer Prämie in Höhe von bis zu einem Monatsbeitrag des selbst getragenen Jahresbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzlich gibt es einen Familienbonus für familienversicherte Angehörige. Ihr Vorteil, Sie erhalten eine Prämie, ganz ohne Risiko.
Wenn Sie darüber hinaus eine geringe Selbstbeteiligung wählen, erhöht sich Ihre Erstattung im Wahltarif IKK Cash Plus.
Die gesamte Prämie wird spätestens im 4. Quartal des Folgejahres ausgezahlt.
| Prämie | Ihre Prämie richtet sich nach der Höhe Ihrer selbst getragenen Beiträge (Arbeitnehmeranteil / Versichertenanteil). Sie erhalten 1/12 dieser Beiträge je Kalenderjahr zurück, wenn Sie und die mitversicherten Familienmitglieder über 18 Jahre keine Leistungen genutzt haben. Dies entspricht einem Monatsbeitrag. |
|---|---|
| Familienbonus | Zusätzlich erhöht sich Ihre Prämie um den Familienbonus. Für jeden familienversicherten Angehörigen unter 18 Jahre erhalten Sie zusätzlich jeweils 25,00 EUR im Jahr. Und das unabhängig davon, ob diese Leistungen in Anspruch genommen haben oder nicht. Für jeden familienversicherten Angehörigen über 18 Jahre, der keine Leistungen in Anspruch genommen hat, gibt es sogar 50,00 EUR extra jährlich. Voraussetzung für den Familienbonus ist, dass Sie als Mitglied keine Leistungen in Anspruch genommen haben. |
Beispiel: Arbeitnehmer, Bruttojahreseinkommen 21.600 EUR, verheiratet, ein Kind unter 18 Jahre, Ehefrau und Kind sind bei der IKK classic kostenlos familienversichert.
| Prämie aus IKK Cash 21.600 € x 8,2 % (Arbeitnehmeranteil zur KV) / 12 Monate |
147,60 EUR |
|---|---|
| + Familienbonus für Ehefrau | + 50,00 EUR |
| + Familienbonus für Kind | + 25,00 EUR |
| Ihre Beitragsrückerstattung | = 222,60 EUR |
Beginnt oder endet die Teilnahme am Tarif oder die Familienversicherung Ihrer Angehörigen während des Kalenderjahres, erfolgt eine anteilige Berechnung.
Nehmen Sie Vorsorgeuntersuchungen wahr und vergewissern Sie sich, dass alles in Ordnung ist. Ihr Anspruch auf die Prämie bleibt bestehen. Diese Untersuchungen nutzen Sie und erhalten trotzdem die volle Prämie:
Nehmen Sie beispielsweise eine ärztliche Behandlung in Anspruch oder wird ein Krankenhausaufenthalt notwendig, besteht kein Anspruch auf Zahlung der Prämie aus IKK Cash.
Teilnahmeberechtigte Mitglieder
Unsere Wahltarife sind für alle Mitglieder, die einen Teil ihrer Beiträge selbst tragen. Das sind z.B. Arbeitnehmer, freiwillig Versicherte, Studenten und Rentner. Werden Ihre Beiträge vollständig von Dritten getragen (z.B. bei Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II) ist die Teilnahme am Tarif durch den Gesetzgeber ausgeschlossen.
Sollte während der Teilnahme am Tarif Ihre Mitgliedschaft unterbrochen werden (z.B. durch eine kostenfreie Familienversicherung) oder werden Ihre Beiträge vorübergehend von Dritten getragen ruht Ihr Tarif solange.
Beginn der Teilnahme
Ihre Teilnahme am gewählten Tarif beginnt nach Eingang der Teilnahmeerklärung, am Ersten des Folgemonats. Sind Sie Neumitglied der IKK classic, beginnt die Teilnahme frühestens mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft.
Geht Ihr Antrag zwischen dem 01.10. und 31.12. eines Jahres ein, beginnt Ihre Teilnahme am 01. Januar des nächsten Jahres.
Die Teilnahme am Tarif ist immer schriftlich zu erklären.
Ende der Teilnahme
Mit Ihrer Entscheidung für einen Wahltarif binden Sie sich zunächst für ein Jahr an den Tarif. Nach Ablauf dieses Jahres ist die Kündigung des Wahltarifes jeweils zum Jahresende möglich. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 30.09. des Jahres vorliegen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages. Damit besteht das Recht bei noch laufender Bindungsfrist am Wahltarif zum Krankenkassenwechsel unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.
Treten jedoch besondere Härtefallsituationen, wie der Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, ein, ist die Kündigung des Tarifes abweichend von den o.g. Regelungen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Der Eintritt einer chronischen Erkrankung zieht kein Sonderkündigungsrecht nach sich.
Auswirkungen auf die Mitgliedschaft
Während der Dauer Ihrer Teilnahme am Tarif, ist die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft bei der IKK classic nicht möglich.
Lassen Sie sich von uns beraten: Persönlich in einer unserer Geschäftsstellen oder telefonisch unter unserer kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111.