Schriftgröße normal medium groß
Darstellung normal inverse
Laptop und Kugelschreiber

Leistungen + Service > Leistungen von A - Z > IKK Krankengeld plus: Wahlkrankengeld für Selbstständige

IKK Krankengeld plus: Ihr Wahltarif zum Krankengeld

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie unständig und befristet Beschäftigte können einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen.

Ergänzend zu diesem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld bietet die IKK classic diesen Personenkreisen den Wahltarif IKK Krankengeld plus an. Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie unständig und befristet Beschäftigte können somit entscheiden, ob sie alleinig das gesetzliche Krankengeld wählen oder sich zusätzlich mit dem Krankengeldwahltarif finanziell absichern.

Künstlern und Publizisten wird das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt, ohne dass eine besondere Wahl gegenüber der IKK classic notwendig ist. Auch dieser Personenkreis hat die Möglichkeit, die Teilnahme am Wahltarif IKK Krankengeld plus zu erklären. 

Zusätzliche Absicherung über IKK Krankengeld plus

Der Wahltarif sieht eine zusätzliche Absicherung des krankheitsbedingten Einkommensausfalls vom 15. Tag bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit vor.

Die Prämie für den Wahltarif IKK Krankengeld plus beträgt 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und ist unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustandes des Versicherten.

Teilnahme am Wahltarif IKK Krankengeld plus

Den Wahltarif IKK Krankengeld plus können Sie wählen, wenn Sie: 

  • hauptberuflich selbstständig erwerbstätig,
  • befristet/unständig beschäftigt oder
  • Künstler/Publizist sind

Tarifwahl

Sie können den Wahltarif IKK Krankengeld plus jederzeit zum Ersten des Folgemonats nach Eingang der Teilnahmeerklärung wählen. Folgende Voraussetzungen müssen Sie bei der Wahl des Tarifs erfüllen:

  • Sie haben eine Wahlerklärung zum gesetzlichen Krankengeld ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit abgegeben.
  • Sie haben zum Zeitpunkt des Tarifbeginns ihr 45. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Tarifwahl nicht arbeitsunfähig. Ansonsten kann der Tarif für einen Zeitpunkt nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden.
  • Sie beziehen keine Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters. Die Wahl des Tarifs ist ebenfalls bei Eintritt des gesetzlichen Renteneintrittsalters für eine Regelaltersrente, spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres ausgeschlossen.

Bindung an den Tarif

Mit Teilnahmebeginn sind Sie für drei Jahre an den Wahltarif gebunden. Ihr Tarif endet mit Ablauf der Bindungsfrist. Damit der Tarif ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann, müssen Sie spätestens einen Monat nach Tarifende den Tarif erneut gewählt haben.

Eine vorzeitige Kündigung des Tarifs durch Sie ist innerhalb der Bindungsfrist nur bei Nachweis des Vorliegens eines besonderen Härtefalls oder wenn eine Prämienerhöhung von mehr als 10 Prozent durch die IKK classic vorgenommen wird möglich.

Tarifende

Der Tarif endet, wenn:

  • Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgegeben haben,
  • Sie nicht mehr dem Personenkreis der Künstler/Publizisten, befristet oder unständig Beschäftigten angehören,
  • Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters beziehen,
  • Sie das Eintrittsalter für die gesetzliche Regelaltersrente erreicht haben oder
  • Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben.

Anspruchsbeginn

Sie haben Anspruch auf Krankengeld vom 15. bis 42. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Zeit bis zum Entstehen des Krankengeldanspruchs wird als „Karenzzeit“ bezeichnet. Bei erstmaliger Tarifwahl ist eine Wartezeit von 3 Monaten, gerechnet ab Tarifbeginn, vorgesehen. 

Anspruchsdauer

Sie erhalten für jede Erkrankung erneut Krankengeld bis zu 28 Tagen. 

Höhe des Krankengeldes

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige: Die Zahlung von Krankengeld erfolgt aufgrund Ihres tatsächlich ausfallenden Arbeitseinkommens. Dieses bestimmt sich nach Ihrem aktuellen Steuerbescheid vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.  

Künstler/Publizisten: Das Krankengeld berechnet sich aus Ihrem Arbeitseinkommen, welches der Beitragsbemessung für die letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegen hat. Es beträgt 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. 

Befristet/unständig Beschäftigter: Das Krankengeld berechnet sich aus Ihrem regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, begrenzt auf 90 Prozent des regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts. Das Brutto-Krankengeld wird ggf. um Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gemindert. 

Zahlung

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Um Ihnen das Krankengeld auszuzahlen, ist der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit notwendig. Ihr Krankengeld kann gekürzt werden, wenn Ihnen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit oder eine Teilrente wegen Alters zugebilligt wird oder Sie eine stufenweise Wiedereingliederung durchführen.

Mehr Informationen

Sie haben noch Fragen zur Krankengeldneuregelung oder zum Krankengeldwahltarif? Ihr Kundenberater berät Sie gern vor Ort in der Geschäftsstelle sowie telefonisch unter unserer kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111.  

Servicetelefon(kostenlos) für Versicherte:0800 455 1111 für Firmenkunden:0800 045 5400 Rückruf-Service
Formular für die Option von der IKK classic angerufen zu werden.
» Kontaktformular » Anregungen und Kritik
Geschäftsstellen
Formular um die Geschäftsstelle der IKK classic in ihrer Nähe zu finden.
Neues aus Ihrer Region

Bitte wählen Sie Ihre Region oder geben Sie Ihre PLZ ein:

oder

War dieser Beitrag hilfreich?

  • Aktuell 2.25 / 5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Diese Seite:

» weiterempfehlen » drucken

Social Bookmarks

                         

 
 Fenster schließen