Ist ein Grundschutz vorhanden, kommt es für Erwachsene vor allem auf eine regelmäßige Auffrischung der Impfung an. Alle zehn Jahre sollten Sie beispielsweise den Schutz gegen Diphterie und Wundstarrkrampf erneuern lassen.
Die IKK classic übernimmt die Kosten für alle wichtigen Impfungen. Für einen vollständigen Impfschutz ist es besonders wichtig:
Impfungen stoßen die körpereigene Abwehr an, machen sich die natürlichen Vorgänge, die auch bei einer Infektion ablaufen, zunutze. Sie "trainieren" das Immunsystem ebenso effektiv wie die Krankheiten, vor denen sie schützen. Aber sie haben einen Riesenvorteil: Sie machen nicht krank! Man hat herausgefunden, dass abgetötete oder abgeschwächte Krankheitserreger wichtige Eigenschaften und Merkmale behalten, die man auch als Antigene bezeichnet.
Diese erlauben es dem Immunsystem, sie zu erkennen, bestimmte Abwehrzellen zu aktivieren und gezielte Abwehrstoffe - die Immunglobuline - zu bilden. Kommt der Organismus mit dem wirklichen Erreger in Kontakt, so ist er geschützt. Der Geimpfte bleibt gesund. Damit die Abwehrreaktionen immer mit der gleichbleibenden Qualität und Schnelligkeit erfolgen können, muss von Zeit zu Zeit eine Art "Trainingslager" durchgeführt werden, in dem die Fertigkeiten aufs Neue geübt werden. Das entspricht dann den Auffrischimpfungen.
» Fragen und Antworten zum Thema Impfen
Der Impfschutz ist nur dann vollständig, wenn das Kind alle erforderlichen Impfungen einer Impfserie (Grundimmunisierung) erhalten hat. Unzureichend geimpfte Kinder haben einen nur mangelhaften Impfschutz.
Die STIKO empfiehlt, mit den Standard-Impfungen möglichst frühzeitig - ab vollendetem 2. Lebensmonat - zu beginnen und die Grundimmunisierungen spätestens bis zum Alter von 14 Monaten abzuschließen. Noch vor dem Eintritt in einen Kindergarten und spätestens vor Schulbeginn sollten alle Kinder einen vollständigen Impfschutz haben. Versäumte Impfungen können natürlich auch später nachgeholt werden.
Die STIKO empfiehlt Kombinationsimpfstoffe, also mehrere Impfungen "in einer Spritze", um in kürzester Zeit und zum frühstmöglichen Zeitpunkt vor so vielen Infektionskrankheiten wie möglich zu schützen. Die Sorge vieler Eltern, das kindliche Immunsystem sei damit überfordert, ist unbegründet. Täglich kommt das Kind vom Tag seiner Geburt an mit Tausenden von Erregern in Kontakt; würde das Immunsystem nicht ausreichend funktionieren, könnte das Kind diesen Ansturm gar nicht überleben. Und die Impfkeime haben einen großen Vorteil: Sie machen das Kind nicht krank, sondern rufen nur seine Abwehrkräfte auf den Plan.
Für die Grundimmunisierung gegen diese Erkrankungen steht ein Sechsfachimpfstoff bzw. Fünffachimpfstoff + Hepatitis-B-Impfung einzeln zur Verfügung:
Für einen vollständigen Impfschutz sind jeweils 4 Impfdosen notwendig, und zwar nach dem vollendeten 2., 3., 4. und 11. (bis 14.) Lebensmonat. Für alle Kombinationsimpfstoffe, die einen Keuchhustenanteil enthalten, gilt das gleiche Impfschema.
Die Pneumokokken-Impfung ist für alle Kinder ab dem 2. Lebensmonat empfohlen und kann gleichzeitig mit den anderen Impfungen gegeben werden. Pneumokokken verursachen vor allem bei Kindern in den ersten Lebensjahren Hirnhautentzündungen und Blutvergiftung (Sepsis).
Gegen Masern, Mumps, Röteln werden Kleinkinder mit 11 bis 14 Monaten zum ersten Mal geimpft. Hierfür steht ein sehr gut verträglicher 3-fach-Impfstoff (MMR-Impfstoff) zur Verfügung. Die 2. MMR-Impfung ist noch vor dem 2. Geburtstag fällig. Wurde sie versäumt, ist die 2. Impfung aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt möglich (auch im Jugendalter). Der Mindestabstand zwischen der 1. und 2. Impfung beträgt 4 Wochen.
Auch die Impfung gegen Windpocken (Varizellen) wird im Alter von 11 bis 14 Monaten verabreicht, entweder gleichzeitig mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen später. Mit einem Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-Kombinationsimpfstoff können alle 4 Impfungen gleichzeitig gegeben werden (2 Mal im Abstand von 4, besser 6 Wochen). Ab dem 12. Lebensmonat wird außerdem eine Impfung gegen Meningokokken C verabreicht. Meningokokken sind zusammen mit den Pneumokokken die häufigsten Erreger bakterieller Hirnhautentzündung im Kleinkindalter.
Die Schutzimpfung gegen das gefährliche Rotavirus ist kein gesetzlicher Bestandteil der Schutzimpfungsrichtlinie und wird von der IKK classic als Plus an Vorsorge für Ihren Nachwuchs bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats übernommen. Sofern Ihr behandelnder Arzt diese Leistung nicht direkt durch Vorlage der Krankenversicherungskarte abrechnen kann, erstatten wir Ihnen die Kosten des Impfstoffes. Die Kosten der ärztlichen Behandlung werden maximal in Höhe der Vertragssätze erstattet. Reichen Sie dazu bitte folgende Unterlagen bei uns ein: Privatrezept für den Impfstoff, Apothekenquittung und die Privatrechnung des Arztes.
Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten stehen auf dem Programm. Alle Impfungen können in einer einzigen Kombinationsspritze gegeben werden.
Alle älteren Kinder und Jugendlichen sollten einen vollständigen Immun- bzw. Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten haben.
Nach der Grundimmunisierung im Kindes- und Jugendalter gilt es, den Impfschutz aufrecht zu erhalten bzw. zu ergänzen.
Ein Muss für alle sind die Auffrischimpfungen gegen Diphtherie und Tetanus alle 10 Jahre.
Viermal sollte jeder gegen Kinderlähmung geimpft sein. Es sei denn, die Grundimmunisierung wurde erst im Erwachsenenalter verabreicht, dann reichen drei Impfungen aus. Auffrischimpfungen sind nur noch dann empfohlen, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, z.B. in medizinischen Berufen oder vor Reisen in Endemiegebiete (Afrika, Asien).
An Keuchhusten (Pertussis) kann man schon etwa zehn Jahre nach durchgemachter Krankheit oder der letzten Keuchhustenimpfung erneut erkranken. Erwachsene oder auch die älteren, unzureichend geimpften Geschwister stecken dann häufig die völlig ungeschützten Säuglinge an, und für sie wird die Infektion lebensgefährlich.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher für alle, die engen Kontakt zu Säuglingen haben, einen Impfschutz, um die Babys weitestgehend von den Erregern abzuschirmen. Alle Frauen mit Kinderwunsch sollten gegen Keuchhusten geimpft werden. Falls die Impfung nicht vor der Schwangerschaft erfolgte, sollte sie möglichst wenige Tage nach der Geburt nachgeholt werden. Auch für andere enge Kontaktpersonen eines Säuglings ist die Impfung sinnvoll. Das heißt Vater, Geschwister, Tagesmütter, Babysitter und gegebenenfalls die Großeltern sollten möglichst spätestens vier Wochen vor der Geburt des Kindes geimpft werden.
Für Menschen über 60 Jahre wird die Impfung gegen Influenza (Virusgrippe) empfohlen, die jeden Herbst wiederholt werden muss. Diese Altersgruppe sollte auch einen Impfschutz vor Pneumokokken-Erkrankungen erhalten.
Wer bei Durchsicht seines Impfpasses feststellt, dass Impfungen fehlen, sollte auf jeden Fall seinen Impfschutz ergänzen lassen. Oder bitten Sie Ihren Arzt, Ihren Impfpass zu überprüfen.
Die medizinische Beratung vor einer Reise ist eine gute Gelegenheit, den allgemeinen Impfschutz zu überprüfen und zu vervollständigen.
Generell sollte in Deutschland jeder Erwachsene einen kompletten Schutz gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung haben. Welche weiteren Impfungen nötig sind, hängt vom Reiseziel und vom Reisestil ab. In exotischen Ländern sind Rucksacktouristen anderen Infektionsgefahren ausgesetzt als Badeurlauber im Fünf-Sterne-Hotel. Wichtig ist, sich rechtzeitig über die erforderlichen Impfungen zu informieren, entweder beim Hausarzt, dem Gesundheitsamt, der Apotheke oder einer reise- bzw. tropenmedizinischen Einrichtung. Denn oft sind mehrere Impftermine notwendig. Wer 3, 4 oder besser noch 6 Wochen vor Reiseantritt mit dem Impfen beginnt, hat auf jeden Fall genügend Zeit.
Damit Sie gesund aus dem Urlaub zurückkehren, erstattet Ihnen die IKK classic die Kosten für Ihre Reiseimpfungen. Denn Impfungen schützen vor schweren, teilweise lebensgefährlichen Erkrankungen. Der einmal erworbene Impfschutz hält meistens viele Jahre an.
Sofern Ihr behandelnder Arzt diese Leistung nicht direkt durch Vorlage der KV-Karte abrechnen kann, werden für folgende Impfungen von der IKK classic die Kosten für den Impfstoff abzüglich einer Zuzahlung und die Kosten für ärztliche Leistungen in Höhe der Vertragssätze übernommen:
Weitere Informationen zur reisemedizinischen Vorsorge und zu den Impfvorschriften bzw. -empfehlungen Ihres Reiselandes finden Sie beim: