Vorausgesetzt die Fehlstellung der Zähne und des Kiefers beeinträchtigen das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen.
Das beurteilt der Kieferorthopäde an Hand der so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung notwendig macht, liegt bei Grad drei bis fünf vor.
Der Kieferorthopäde stellt einen Behandlungsplan auf, den Sie vor der Behandlung bei Ihrer IKK classic einreichen müssen. 80 Prozent der Kosten bezahlt die IKK classic dann sofort. Die übrigen 20 Prozent werden zunächst mit jeder Quartalsabrechnung vom Kieferorthopäden dem Versicherten in Rechnung gestellt und nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der IKK classic Ihnen erstattet. Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Haben Sie zwei Kinder, die in kieferorthopädischer Behandlung sind, trägt die IKK classic für das zweite Kind von Anfang an 90 Prozent der Kosten und erstattet auch hier die restlichen 10 Prozent bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung.




