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Krankes Kind liegt mit Fieber im Bett

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Kinderkrankengeld

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei Erkrankung des Kindes Anspruch auf Kinderkrankengeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Elternteil.

Ihr Ehepartner und Sie sind beide berufstätig und eins der Kinder hat Masern, Mumps oder eine schwere Grippe. Was tun? Wie sollen Sie sich um das kranke Kind kümmern? Auch in solchen Fällen kann Ihnen die IKK classic eine Lösung bieten. 

Das Kinderkrankengeld wird gezahlt für die Tage, an denen Sie nicht zur Arbeit gehen können, weil Sie Ihr Kind pflegen. Und zwar für bis zu zehn Arbeitstage pro Elternteil und Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Erkranken innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Kinder, zahlt die IKK classic Kinderkrankengeld für maximal 25 Tage je Elternteil bzw. 50 Tage für Alleinerziehende.  

Eltern, deren Kind schwerstkrank ist und nur noch eine geringe Lebenserwartung hat, wird das Kinderkrankengeld unbefristet gezahlt. Während dieser Zeit haben die betreffenden Eltern außerdem Anspruch darauf, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. 

Das Kinderkrankengeld ist genau so hoch wie das normale Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag. 

Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld

  • Das betreffende Kind ist jünger als zwölf Jahre alt
  • Der Arzt hat die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des kranken Kindes bescheinigt
  • Pflege und Betreuung des Kindes kann nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person übernommen werden.
  • Der Elternteil, der Kinderkrankengeld beantragt, ist bei der IKK classic versichert und das betreffende Kind ist gesetzlich versichert.

Reichen Sie die Bescheinigung Ihres Arztes bei Ihrer IKK classic ein. Nach Prüfung der ärztlichen Bescheinigung fordert die IKK classic eine Verdienstbescheinigung über das Ihnen ausgefallene Entgelt an und zahlt Ihnen das Kinderkrankengeld aus.

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