Diese so genannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt. Und danach? Wenn Sie krank sind, zahlt Ihnen die IKK classic Krankengeld. Und zwar für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung.
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag pro Tag. Vom Krankengeld sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Ist der Zeitraum von sechs Wochen für die Entgeltfortzahlung abgelaufen, sendet Ihnen die IKK classic automatisch einen so genannten Auszahlschein zu. Ihr Arzt bescheinigt darin Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit. Nach Einreichung des Auszahlscheines wird Ihnen das Krankengeld ausgezahlt.
Hauptberuflich selbständig Tätige finden das Formular zum Krankengeldanspruch anhängend an die Freiwillige Mitgliedschaftserklärung hier zum Download:




