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Krankengeld

Wenn Sie als Arbeitnehmer oder als Bezieher von Leistungen der Arbeitsförderung aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden, das heißt, wenn Ihr Arzt Sie krank schreibt oder wenn Sie in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt oder die Leistung der Arbeitsförderung in voller Höhe weiterzahlen.

Diese so genannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt. Und danach? Wenn Sie krank sind, zahlt Ihnen die IKK classic Krankengeld. Und zwar für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung. 

Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag pro Tag. Vom Krankengeld sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. 

Wie beantragen Sie Krankengeld?

Ist der Zeitraum von sechs Wochen für die Entgeltfortzahlung abgelaufen, sendet Ihnen die IKK classic automatisch einen so genannten Auszahlschein zu. Ihr Arzt bescheinigt darin Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit. Nach Einreichung des Auszahlscheines wird Ihnen das Krankengeld ausgezahlt.

Hauptberuflich selbständig Tätige finden das Formular zum Krankengeldanspruch anhängend an die Freiwillige Mitgliedschaftserklärung hier zum Download:


Servicetelefon(kostenlos) für Versicherte:0800 455 1111 für Firmenkunden:0800 045 5400 Rückruf-Service
Formular für die Option von der IKK classic angerufen zu werden.
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