Und zwar so oft und so lange, wie es medizinisch notwendig ist.
Sie haben Fragen zur Organisation bzw. Planung einer Krankenhausbehandlung oder Operation? Ihr Kundenberater berät Sie hierzu gern vor Ort oder telefonisch unter unserer kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111.
Ihr Arzt übernimmt die Einweisung in eine Klinik und berät Sie auch bei der Auswahl eines geeigneten Krankenhauses.
Über die Schwerpunkte einzelner Krankenhäuser können Sie sich auch anhand der Kliniksuche informieren.
Ihr Anspruch auf die Art der Unterbringung richtet sich nach dem Standard des jeweiligen Krankenhauses: Verfügt eine Klinik nur über Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, darf sie für die Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer keine gesonderten Zuschläge von Ihnen fordern.
Die Krankenhäuser rechnen die Behandlungskosten direkt mit der IKK classic ab. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Den Eigenanteil rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihnen ab. Lassen Sie sich Ihren Eigenanteil auf jeden Fall quittieren. Auch die Zuzahlung im Krankenhaus wird auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen angerechnet.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren muss im Krankenhaus nicht zugezahlt werden. Auch wenn der 18. Geburtstag in die Zeit eines Krankenhausaufenthalts fällt, wird für die anschließenden Behandlungstage keine Zuzahlung erhoben.
Für Kinder ist ein Krankenhausaufenthalt eine große seelische Belastung. In bestimmten Fällen kann deshalb ein Elternteil mit in die Klinik aufgenommen werden, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Für viele Behandlungen ist ein Krankenhaus-Aufenthalt auch gar nicht nötig, sie können genau so gut ambulant erfolgen.