Zulassung: Zugelassen sind Hochschulkliniken, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgenommen sind, und Krankenhäuser, die einen speziellen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen haben.
Eignung: Das Krankenhaus muss für die erforderliche Behandlung geeignet sein, das heißt über entsprechende Geräte und Fachpersonal verfügen.
Erreichbarkeit: Von den geeigneten Kliniken muss der Arzt in seiner Einweisung das oder die nächsterreichbaren Krankenhäuser angeben. Kommen mehrere Kliniken in Frage, kann der Patient frei wählen.
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