Ob im persönlichen Gespräch oder online – wir bieten Ihnen ein enges Geschäftsstellennetz und individuelle Betreuung. Mit der IKK classic sind Sie immer bestens versorgt, auch in punkto Service.
In der Regel sind Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenfrei bei den gesetzlich krankenversicherten Eltern familienversichert. Dieser Anspruch verlängert sich um den Zeitraum, in dem Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet wurde.
Um kostenfrei bei den Eltern mitversichert zu sein, darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen maximal 385 Euro pro Monat betragen. Für geringfügig Beschäftigte liegt diese Grenze bei 450 Euro monatlich. BAföG-Leistungen werden nicht angerechnet.
Wird diese Grenze überschritten, endet die Familienversicherung und Sie können als pflichtversicherter Student der IKK classic beitreten. Dabei handelt es sich um eine kostengünstige Kranken- und Pflegeversicherung.
Peter hat gerade sein Abiturzeugnis bekommen und möchte gleich im Anschluss mit dem Studium beginnen. Bis zum Alter von 25 Jahren ist Peter zunächst kostenfrei bei seinen Eltern mitversichert. Mit der kostenlosen Familienversicherung erhält Peter alle Leistungen der IKK classic ohne weitere Zuzahlungen. Schließt sich Peters Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Wehr- oder Zivildienst an, verlängert sich die Altersgrenze um diesen Zeitraum.
Nimmt Peter im Laufe seines Studiums einen Nebenjob an, darf sein regelmäßiges monatliches Einkommen maximal 385 Euro betragen. Sonst ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung notwendig. Übt er eine geringfügige Beschäftigung aus, liegt die Grenze bei 450 Euro pro Monat.
Heiratet Peter während seines Studiums, kann er sich über die gesetzlich krankenversicherte Ehefrau kostenlos familienversichern. Auch Peters Kinder sind automatisch kostenfrei familienversichert.
Mit Erreichen des 25. Lebensjahres endet in der Regel die kostenfreie Familienversicherung und für Studenten beginnt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten.
Sie studieren und werden bald 25? Dann stellen Sie einfach einen Aufnahmeantrag, spätestens jedoch zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung. Damit erhalten Sie von Anfang an den individuellen Rund-um-Schutz der IKK classic. Studenten, die sich für die IKK classic entschieden haben, sind automatisch bei der Pflegekasse versichert und haben vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung und die Pflegeversicherung ist bundesweit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch und wird vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.
| Monatsbeitrag Krankenversicherung | 64,77 Euro |
|---|---|
| Monatsbeitrag Pflegeversicherung | 12,24 Euro bzw. 13,73 Euro (Kinderlose ab 23 Jahren) |
Hinweis: Fachsemester aus unterschiedlichen Studiengängen werden nicht zusammengerechnet.
Unter folgenden Voraussetzungen kann die Krankenversicherung über die genannte Höchstdauer hinaus verlängert werden (Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.):
Wenn Peter seinen 25. Geburtstag feiert, endet seine Familienversicherung und er kann in die günstige studentische Krankenversicherung bei der IKK classic wechseln. In der Regel bleibt Peter in der studentischen Krankenversicherung bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. maximal zu dem Semesters, in dem er sein 30. Lebensjahr vollendet, Mitglied.
Danach können Sie sich bei der IKK classic für sechs Monate zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiterversichern. Vorausgesetzt, Sie sind weiterhin an einer Hochschule eingeschrieben. Sprechen Sie mit uns.
Auch nach dieser Zeit sind wir Ihr Partner und bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsplus. Egal ob Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger, Beamter oder Freiberufler sind - werden Sie Mitglied bei der IKK classic und profitieren Sie von unserem Leistungsangebot.
Egal ob Urlaub, Auslands- oder Praxissemester - vor einem Auslandsaufenthalt sollte der Krankenversicherungsschutz individuell geklärt werden.
Grundsätzlich sind Sie mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite ihrer IKK-Gesundheitskarte befindet, in allen Mitgliedsstaaten der EU im medizinischen Notfall abgesichert. Damit erhalten Sie eine Gesundheitsfürsorge nach den Bestimmungen des Gastlandes. Gemäß den dortigen Regelungen werden auch Ihre Kosten übernommen.
Für nicht EU-Staaten, mit denen jedoch ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt weiterhin der Auslandskrankenschein, den Sie vor Ihrer Reise beantragen müssen. Diesen erhalten ihn in der Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111 oder im Mitgliederportal.
Das Gesundheitssystem ist von Land zu Land verschieden. In manchen Ländern müssen Sie trotz europäischer Krankenversicherungskarte oder Auslandskrankenschein einen Teil der Behandlungskosten selbst übernehmen. Für einen sorgenfreien Aufenthalt empfehlen wir, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Die IKK classic berät Sie gern und vermittelt Ihnen diese Zusatzangebote zu günstigen Konditionen.
Bitte erkundigen Sie rechtzeitig bei Ihrer IKK classic welche Auswirkungen ein Auslandsstudium auf Ihre Versicherung hat.
Bis zum 25. Lebensjahr können Sie sich kostenfrei familienversichern. Die Familienversicherung bleibt auch bei einem vorübergehenden Studium im Ausland bestehen.
Haben Sie keinen Anspruch auf die Familienversicherung, besteht für Sie eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten, die nur endet, wenn Sie für die Dauer des Auslandsstudiums an der deutschen Hochschule exmatrikulieren, oder während des Auslandsaufenthaltes das 14. Fachsemesters abschließen bzw. das 30. Lebensjahr vollenden.
Bei einem Auslandsaufenthalt kann der in Deutschland bestehende Versicherungsschutz eine Versicherungspflicht des ausländischen Staates ausschließen. Den entsprechenden Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz erhalten Sie von Ihrer IKK classic.
Beinhaltet das Recht des anderen Staates ebenfalls eine Versicherungspflicht für Studenten, die durch die bestehende deutsche Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen wird, kann es zu einer Doppelversicherung kommen. ist. Gleiches gilt auch für Staaten mit nationalen Gesundheitsdiensten, wie Großbritannien. Wenn Sie als Student versicherungspflichtig sind, lässt sich eine Doppelversicherung nicht vermeiden.
Für den Fall, dass Sie Anspruch auf eine Familienversicherung bei einer deutschen Krankenkasse haben, bleibt dieser bestehen. Die Krankenversicherung der Studenten in Deutschland können Sie nicht wählen. Wer an einer anerkannten Hochschule im Ausland studiert, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen zu günstigen Beiträgen freiwillig versichern.