Ein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung besteht für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Der Leistungsanspruch endet für Frauen mit Vollendung des 40. Lebensjahres und für Männer mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Partner miteinander verheiratet sind.
Zur Beantragung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, erstellt ein zugelassener bzw. ermächtigter Arzt einen Behandlungsplan, auf dem er die medizinisch notwendige Methode angibt.
Die IKK classic ist nur für die Leistungen zuständig, die bei unserem Versicherten durchgeführt werden. Sind Sie und Ihr Ehegatte bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss der Behandlungsplan beider Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden.
Folgende Maßnahmen können durchgeführt werden:
Die IKK classic übernimmt 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen. Die hälftige Kostentragung gilt auch für die diesbezügliche Medikamentenversorgung.




