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Datum: 10. Februar 2012 - 08:11 Uhr

Familie am Strand

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Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen

Bei Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen übernimmt die IKK classic die Kosten für Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen.

Kinder erziehen, den Haushalt versorgen und obendrein noch berufstätig sein: Mütter und Väter bewältigen Tag für Tag vielfältige Rollen, die oft extremen Zeitdruck und als Folge davon Dauerstress mit sich bringen. Körperliche und seelische Gesundheit geraten bei solchen Belastungen leicht aus dem Gleichgewicht. Besteht die Gefahr, dass die geschwächte Gesundheit zu einer Krankheit führt, können IKK-versicherte Eltern eine medizinische Vorsorgeleistung (Kur) beantragen. 

Bei Müttern oder Vätern, die bereits krank sind, kann eine Rehabilitations-Maßnahme die Folgen der Krankheit beseitigen oder mildern. Diese dauert in der Regel  3 Wochen und wird in einem Haus des Müttergenesungswerks oder in einer anderen geeigneten Einrichtung durchgeführt. 

Unter folgenden Voraussetzungen können sowohl Mütter als auch Väter ein oder mehrere Kinder mitnehmen: 

  • es ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank ist oder
  • so klein ist, dass eine Trennung von dem Elternteil vermutlich zu psychischen Problemen führt, oder
  • sie auf die Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme verzichten müssten, weil niemand sonst das Kind versorgen kann.

Hält Ihr Arzt eine medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für notwendig, stellt er das sogenannte Muster 60 (Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten). Dieses reichen Sie bei Ihrer IKK classic ein. Daraufhin erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Bei Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen übernimmt die IKK classic die Kosten für Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen, abzüglich eines Eigenanteils von 10 Euro pro Tag.

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