Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf 12 Wochen.
Der Arbeitgeber stockt diese Bezüge bis zur Höhe des Nettolohns auf. Arbeitslose Frauen erhalten von der IKK classic ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Frauen, die bei der IKK classic pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beitragsfrei in der IKK classic versichert. Die Beitragsfreiheit in der Elternzeit gilt selbstverständlich auch für Väter.




