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Pflegeberaterin besucht Versicherte

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Pflegeberechtigte

Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft, das heißt voraussichtlich mindestens für sechs Monate, in erheblichem Maße Hilfe bei folgenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen:

Körperpflege

  • Duschen & Waschen
  • Kämmen
  • Zahnpflege
  • Rasieren

Ernährung

  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung (z.B. Portionieren)
  • Nahrungsaufnahme

Mobilität

  • Aufstehen
  • Gehen
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • An- und Auskleiden

Versorgung des Haushalts

  • Kochen
  • Einkaufen
  • Reinigung der Wohnung
  • waschen

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