Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft, das heißt voraussichtlich mindestens für sechs Monate, in erheblichem Maße Hilfe bei folgenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen:
Körperpflege
Duschen & Waschen
Kämmen
Zahnpflege
Rasieren
Ernährung
mundgerechtes Zubereiten der Nahrung (z.B. Portionieren)