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Ärztin im Patientengespräch mit älterer Dame

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Unterstützung für Pflegepersonen

Für die nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen bietet die IKK-Pflegekasse ein zusätzliches Leistungspaket.

Sozialversicherung für Pflegepersonen

   
Für Pflegepersonen, die mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen, zahlt die IKK-Pflegekasse die Beiträge zur Rentenversicherung. Auch während des Erholungsurlaubs der Pflegeperson wird die Beitragszahlung wird nicht unterbrochen.     

Pflegepersonen sind während der Pflege automatisch gesetzlich unfallversichert. Dies ist nicht von einer Mindestpflegezeit abhängig. 

Ferner bleiben Sie weiterhin in der Arbeitslosenversicherung versichert. Die Beiträge zahlt die IKK-Pflegekasse für Sie. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht zumeist die Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung - etwa über den Ehepartner - beitragsfrei aufrecht zu erhalten. Ist dies nicht möglich, können Sie Ihre Versicherung ggf. freiwillig fortsetzen. Auf Antrag zahlt die IKK-Pflegekasse Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. 

Freistellung von Pflegepersonen

  
Wird eine Person pflegebedürftig, muss vieles geklärt werden. Deshalb können sich Angehörige künftig bis zu 10 Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Diese Zeit dient dazu, in Ruhe die Pflege zu organisieren. 

Entscheiden Sie sich dazu, selbst zu pflegen, können Sie außerdem bis zu sechs Monate Pflegezeit nehmen. Vorausgesetzt, Sie arbeiten in einem Betrieb, der mehr als 15 Mitarbeiter hat. Wie das Modell der Pflegezeit genau ausgestaltet wird, vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich miteinander. Denn die Arbeitszeit kann auch nur teilweise reduziert werden. Wichtig ist: Sie müssen den Arbeitgeber 10 Arbeitstage bevor Sie die Pflegezeit antreten, schriftlich darüber informieren. 

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