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Pflegedienst im Pflegeheim

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Pflegestufen

Insgesamt hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen definiert, nach denen sich die Leistungen der Pflegeversicherung richten.

Pflegestufe I
(erhebliche Pflegebedürftigkeit)
im Tagesdurchschnitt mindestens 1,5 Stunden (mehr als 45 Minuten davon für Grundpflege)
Pflegestufe II
(Schwerpflegebedürftigkeit)
im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden (mindestens 2 Stunden davon für Grundpflege)
Pflegestufe III
(Schwerstpflegebedürftigkeit)
im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden (mindestens 4 Stunden davon für Grundpflege)

Voraussetzung für Leistungsanspruch

Es besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse der IKK classic, wenn eine Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung (mindestens 2 Jahre) erfüllt ist, ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde und eine Pflegebedürftigkeit besteht. Die Art und den Umfang der Pflegebedürftigkeit stellt der Medizinische Dienst fest. Bei der Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit eines Kindes ist der Mehrbedarf gegenüber einem gleichaltrigen Kind ausschlaggebend.

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