Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf sich die IKK classic an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen nur noch unter ganz bestimmten medizinischen Voraussetzungen beteiligen.
Zum Beispiel an therapeutischen Sehhilfen bei Augenverletzungen oder Augenerkrankungen sowie bei schwersten Sehfehlern beider Augen. Im letzteren Fall ist der Schweregrad der Sehschwäche bzw. Sehbehinderung nach empfohlener Klassifikation der World Health Organization (WHO) ausschlaggebend. Für einen Leistungsanspruch muss mindestens Stufe 1 / Visus auskorrigiert von höchstens 0,3 vorliegen.
Internationale Einteilung nach der WHO:
Der Versicherte hat pro Sehhilfe eine Zuzahlung von 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu leisten sowie die Kosten des Brillengestells selbst zu zahlen.
Den Festbetrag für Kontaktlinsen, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, dürfen wir nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen übernehmen.


