Für Kinder und Jugendliche übernehmen wir die Kosten für Brillengläser und therapeutische Sehhilfen in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge.
Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf sich die IKK classic an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen nur unter ganz bestimmten medizinischen Voraussetzungen beteiligen, zum Beispiel bei Augenverletzungen oder Augenerkrankungen sowie bei schwersten Sehfehlern beider Augen. Im letzteren Fall ist der Schweregrad der Sehschwäche bzw. Sehbehinderung nach empfohlener Klassifikation der World Health Organization (WHO) ausschlaggebend. Für einen Leistungsanspruch muss mindestens Stufe 1 / Visus auskorrigiert von höchstens 0,3 vorliegen.
Internationale Einteilung nach der WHO:
Ein Festbetrag für Kontaktlinsen, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, darf nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen übernommen werden.


