Je früher eine Störung oder Erkrankung erkannt wird, desto besser sind die Therapiemöglichkeiten und desto größer ist die Chance, Spätfolgen ganz zu vermeiden.
Wir erinnern Sie rechtzeitig per Post an alle Vorsorgeuntersuchungen. So verpassen Sie keinen Termin beim Kinderarzt.
Hier überprüft der Kinderarzt, ob sich Ihr Kind altersgemäß entwickelt. Wenn er dabei Auffälligkeiten feststellt, wird er weitere Untersuchungen und gegebenenfalls auch eine entsprechende Therapie veranlassen.
In der kostenfreien Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren werden Blutdruck, Knochenbau, Reflexe und innere Organe überprüft. Neben einem körperlichen Check-up wird der Arzt den Jugendlichen über Schulprobleme befragen und ihn über individuelle Gesundheitsrisiken aufklären.
Ziel der Früherkennungsuntersuchungen ist es, gesundheitliche Störungen, Fehlentwicklungen, Krankheiten und Schädigungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt festzustellen.
Da Ihr Kind im Laufe der Zeit viele bedeutende Entwicklungsschritte macht, sollten Sie auf die ärztlichen Kontrollen nicht verzichten.
Impfen ist freiwillig – es ist deshalb aber nicht unwichtig. Durch jahrzehntelange Impfungen konnten in Deutschland so dramatisch verlaufende Erkrankungen wie die Kinderlähmung ausgerottet werden. Dennoch ist die Immunisierung dagegen wie gegen andere Erreger heute nicht überflüssig.
Bieten Sie Ihrem Kind den größtmöglichen Schutz. Die IKK classic unterstützt Sie und übernimmt die Kosten in voller Höhe für folgende Standardimpfungen:
Die Schutzimpfung gegen das gefährliche Rotavirus ist bis heute kein gesetzlicher Bestandteil der Schutzimpfungsrichtlinien. Als Plus an Vorsorge für Ihren Nachwuchs erstattet Ihnen Ihre IKK classic für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats die Kosten für den Impfstoff sowie die erbrachten ärztlichen Leistungen in Höhe der Vertragssätze.
Reichen Sie nach dem Arztbesuch bitte folgende Unterlagen bei uns ein: Privatrezept für den Impfstoff, Apothekenquittung und die Privatrechnung des Arztes.
Bereits mit zwei Jahren ist das Milchgebiss von Kindern komplett. Viele meinen, dass Milchzähne keine Pflege brauchen – sie fallen ja sowieso aus. Aber das ist ein Irrtum. Milchzähne sind Platzhalter für ihre Nachfolger. Verliert sie ein Kind durch Zahnfäule vorzeitig, kommt es oft zu Zahnfehlstellungen, die später in langwierigen und kostspieligen Behandlungen korrigiert werden müssen.
Um Ihre Bemühungen zur Gesunderhaltung der Milchzähne Ihres Kindes zu unterstützen bietet die IKK classic drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr an.
Was wird untersucht?
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können sich zweimal im Jahr zur Verhütung von Zahnerkrankungen zahnärztlich untersuchen lassen.
Der Zahnarzt:
Die kalenderhalbjährlichen individualprophylaktischen Maßnahmen werden bei Kindern ab 12 Jahren in dem so genannten Bonusheft, das Sie beim Zahnarzt erhalten, vermerkt.
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die IKK classic die vollen Kosten für Zahnspangen und andere erforderliche kieferorthopädische Behandlungen, wenn die Fehlstellung der Zähne und Kiefer das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt.
Das beurteilt der Kieferorthopäde an Hand der so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung notwendig macht, liegt bei Grad drei bis fünf vor.
Der Kieferorthopäde stellt einen Behandlungsplan auf, den Sie vor der Behandlung bei Ihrer IKK einreichen müssen. 80% der Kosten bezahlt die IKK classic dann sofort. Die übrigen 20% werden zunächst mit jeder Quartalsabrechnung vom Kieferorthopäden dem Versicherten in Rechnung gestellt und nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der IKK classic Ihnen erstattet. Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Haben Sie zwei Kinder, die in kieferorthopädischer Behandlung sind, trägt die IKK classic für das zweite Kind von Anfang an 90% der Kosten und erstattet auch hier die restlichen 10% bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung.
Die IKK classic garantiert Familien eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hörgeräten für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Dabei übernimmt die IKK classic die Kosten ohne Zuzahlungen. Hörbehinderte Kinder können mit dem richtigen Hörgerät ihre Sprache weiterentwickeln und besser Verstehen lernen. Das gleicht Nachteile gegenüber gut Hörenden aus. Eine Investition, auch in die Zukunft Ihrer Kinder, denn mögliche negative Folgewirkungen können erheblich minimiert werden, zum Beispiel bei der beruflichen Ausbildung.