Schriftgröße normal medium groß
Darstellung normal inverse
Lächelnder Mann

Leistungen + Service > Leistungen von A - Z > Zahnärztliche Behandlung

Zahnärztliche Behandlung

Wenn Sie Zahnschmerzen haben oder einfach nur regelmäßig zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen, die IKK classic übernimmt die Kosten.

Zur zahnärztlichen Behandlung zählen die Versorgung mit:

Lediglich bei den Kosten für Zahnersatz ist eine Selbstbeteiligung der Versicherten gesetzlich vorgeschrieben.   

Bonusregelung

Wenn Sie Ihre Zähne gut pflegen und regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lassen, erhöht sich im Falle des Zahnersatzes der Zuschuss, mit dem sich die IKK classic an den Kosten beteiligt. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Zahnersatz-Behandlung regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind, erhalten Sie einen Bonus von 20 Prozent. Waren Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt, klettert der Bonus sogar auf 30 Prozent. Dies entspricht einer Beteiligung an den Kosten der Regelversorgung in Höhe von 60 bzw. 65 Prozent. Bei Ihrem Zahnarzt erhalten Sie ein Bonusheft, in dem alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden, die Sie in Anspruch genommen haben. Bewahren Sie das Bonusheft deshalb bitte gut auf.  

Regelmäßige Vorsorge bedeutet: Erwachsene gehen mindestens einmal jährlich zum Zahnarzt, Jugendliche bis 18 Jahre einmal halbjährlich.

nach oben

Servicetelefon(kostenlos) für Versicherte:0800 455 1111 für Firmenkunden:0800 045 5400 Rückruf-Service
Formular für die Option von der IKK classic angerufen zu werden.
» Kontaktformular » Anregungen und Kritik
Geschäftsstellen
Formular um die Geschäftsstelle der IKK classic in ihrer Nähe zu finden.
Neues aus Ihrer Region

Bitte wählen Sie Ihre Region oder geben Sie Ihre PLZ ein:

oder

War dieser Beitrag hilfreich?

  • Aktuell 1.9 / 5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Diese Seite:

» weiterempfehlen » drucken

Social Bookmarks

                         

 
 Fenster schließen