Die Bezuschussungssystematik basiert auf dem so genannten "befundbezogenen Festzuschusse". Die Bezuschussung orientiert sich also am jeweiligen Befund mit dazugehöriger Regelversorgung. Für den Versicherten hat dies den Vorteil, dass er sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden kann, ohne seinen Anspruch auf einen Zuschuss zu verlieren.
Die Höhe der Festzuschüsse beträgt im Normalfall 50 Prozent der für die Regelversorgung entstehenden Kosten. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erworbene Bonusansprüche wirken sich weiterhin positiv für Sie aus, da sie Ihren Eigenanteil senken. Bonusansprüche bleiben auch nach Einführung befundorientierter Festzuschüsse erhalten. Die aktuelle Höhe der Festzuschüsse können Sie bei Ihrer IKK classic erfragen.
Für jeden Befund haben die Gesetzlichen Krankenkassen einen gemeinsamen Festzuschuss festgelegt, der im Normalfall 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung entspricht. Auf die Zahlung dieses Zuschusses haben die Patienten einen Anspruch, unabhängig davon, ob sie sich für die gesetzliche Versorgung oder eine höherwertige Zahnersatzversorgung (zum Beispiel Keramik- statt Metallkrone) oder eine andersartige Zahnersatzversorgung entscheiden.
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Zahnersatz-Behandlung regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind, erhalten Sie einen Bonus von 20 Prozent auf die Regelversorgung.
Waren Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt erhalten Sie sogar einen Bonus von 30 Prozent auf die Regelversorgung. Erwachsene sollten mindestens einmal jährlich, Jugendliche von 6-17 Jahren mindestens einmal halbjährlich zum Zahnarzt gehen. Dies entspricht einer Beteiligung an den Kosten der Regelversorgung in Höhe von 60 bzw. 65 Prozent.
Bei Ihrem Zahnarzt erhalten Sie ein Bonusheft, in dem alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden. Wird Zahnersatz geplant, reichen Sie das Bonusheft mit dem Heil- und Kostenplan bei Ihrer IKK classic ein.
Unter Zahnersatz versteht man z. B. Kronen, Brücken und Vollprothesen. Die Kosten für die Zahnersatzbehandlung durch den Zahnarzt und die zahntechnische Leistung darf die IKK classic nur anteilig erstatten. Die Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen wie z.B. Füllungen sind keine Zahnersatzleistungen, sondern gehören zum Bereich der zahnärztlichen Versorgung.
Der Zahnarzt stellt Ihnen einen Heil- und Kostenplan auf, der den Befund enthält. Diesen reichen Sie zusammen mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer IKK classic ein. Auf Basis des Befundes wird die Regelversorgung und somit die Höhe des Festzuschusses festgelegt. Nach Abschluss der Zahnersatzbehandlung zieht der Zahnarzt bei der Regelversorgung den Festzuschuss von Ihrer Gesamtrechnung ab, Sie zahlen nur noch den Eigenanteil. Bei einer andersartigen Versorgung legen Sie die Rechnung Ihrer IKK classic vor und erhalten von dort den Festzuschuss.
Die Praxisgebühr muss nicht bei jedem Zahnarztbesuch gezahlt werden. Für die beiden jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird keine Praxisgebühr fällig. Im Rahmen dieser Vorsorge übernimmt die IKK classic einmal jährlich das Entfernen von Zahnstein. Auch hierfür fällt keine Praxisgebühr an.
Ansonsten zahlen alle Versicherten über 18 Jahren beim ersten Zahnarztbesuch im Quartal die Praxisgebühr von 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Praxisgebühr zahlen.
Wenn Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, müssen Sie auch beim Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung nicht zuzahlen. Sollten Sie allerdings eine aufwändigere Versorgungsform als die Regelversorgung wählen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.
Die Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen den „befundorientierten Festzuschuss" zum Zahnersatz unabhängig davon, ob der Patient sich für die Regelversorgung oder eine Suprakonstruktion (d.h. Versorgung von Implantaten mit Kronen, Brücken und Prothesen) entscheidet. In vielen Fällen haben die Krankenkassen bisher gar keine Kosten bei der Vorsorgung von Implantaten mit Suprakonstruktionen übernommen, so dass die neue Regelung die Wahlmöglichkeiten bei der Vorsorgung von Implantaten verbessert.
Die Kosten für zahnärztliche Implantate dürfen von den Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmeindikationen übernommen werden.
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, bezieht sich diese in der Regel auf Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich an Ihre private Zusatzversicherung wenden.
Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie zusätzlich Ihren Eigenanteil (die Kosten die über den Festzuschuss hinausgehen) absichern. Die IKK classic bietet mit Kooperationspartnern der privaten Versicherungen verschiedene Tarife für IKK-Versicherte. Rufen Sie uns einfach unter kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111 an. Wir informieren Sie gern.
Grundsätzlich haben Versicherte auch bei einer Zahnersatzbehandlung im EWR-Ausland Anspruch auf einen Festzuschuss, wenn die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht. Voraussetzung dafür ist, dass vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan (gemäß Bema) in deutscher Sprache bei der IKK classic zur Prüfung eingereicht wird.
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird der befundorientierte Festzuschuss auch nach Abschluss einer Behandlung im EWR-Ausland gezahlt. Wenn Sie eine Zahnersatzbehandlung im Ausland planen, sollten Sie sich zuvor bei Ihrer IKK classic beraten lassen.
Bitte beachten Sie die Risiken bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem ausländischen Leistungserbringer.