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Sparschwein mit Taschenrechner

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Zuzahlungen

Unter Zuzahlung versteht man den Anteil, den der Versicherte bei Inanspruchnahme einer gesetzlichen Leistung selbst zu tragen hat.

Überschreiten Sie mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Höchstgrenzen, können Sie sich von den restlichen Zuzahlungen befreien lassen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen leisten, außer zu Fahrkosten. Für Verordnungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit einer Entbindung übernimmt die IKK classic alle Kosten, ohne dass Sie etwas zuzahlen müssen. 

Die wichtigsten Zuzahlungen im Überblick  

  • Fahrkosten zur stationären Behandlung (zum Beispiel Rettungsfahrten ins Krankenhaus): 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt
  • Haushaltshilfe: 10 % der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 höchstens 10 Euro
  • Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik): 10 % der Behandlungskosten und 10 Euro je Verordnung
  • Hilfsmittel (zum Beispiel Einlagen): 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel (Ausnahme: zum Verbrauch genutzte Hilfsmittel wie Inkontinenzwindeln. Hier beträgt die Zuzahlung 10 % pro Verbrauchseinheit - höchstens 10 Euro pro Monat)

  

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Zuzahlungsrechner

Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie berechnen, ob Sie oberhalb der individuellen Belastungsgrenze liegen und sich somit von Zuzahlungen befreien lassen können.

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Download Broschüre zum Thema Zuzahlung

Fragen und Antworten zu Zuzahlungen

Hier haben wir die wichtigsten Informationen über Zuzahlungen für Sie zusammengestellt.

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Servicetelefon(kostenlos) für Versicherte:0800 455 1111 für Firmenkunden:0800 045 5400 Rückruf-Service
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