Überschreiten Sie mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Höchstgrenzen, können Sie sich von den restlichen Zuzahlungen befreien lassen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen leisten, außer zu Fahrkosten. Für Verordnungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit einer Entbindung übernimmt die IKK classic alle Kosten, ohne dass Sie etwas zuzahlen müssen.
Die wichtigsten Zuzahlungen im Überblick
Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie berechnen, ob Sie oberhalb der individuellen Belastungsgrenze liegen und sich somit von Zuzahlungen befreien lassen können.
Hier haben wir die wichtigsten Informationen über Zuzahlungen für Sie zusammengestellt.


