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Datum: 07. September 2010 - 07:18 Uhr

Sparschwein mit Taschenrechner

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Zuzahlungen

Unter Zuzahlung versteht man den Anteil, den der Versicherte bei Inanspruchnahme einer gesetzlichen Leistung selbst zu tragen hat.

Überschreiten Sie mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Höchstgrenzen, können Sie sich von den restlichen Zuzahlungen befreien lassen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen leisten. Für Verordnungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit einer Entbindung übernimmt die IKK alle Kosten, ohne dass Sie etwas zuzahlen müssen. 

Die wichtigsten Zuzahlungen im Überblick  

  • Fahrkosten zur stationären Behandlung (zum Beispiel Rettungsfahrten ins Krankenhaus): 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt
  • Haushaltshilfe: 10 % der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 höchstens 10 Euro
  • Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik): 10 % der Behandlungskosten und 10 Euro je Verordnung
  • Hilfsmittel (zum Beispiel Einlagen): 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel (Ausnahme: zum Verbrauch genutzte Hilfsmittel wie Inkontinenzwindeln. Hier beträgt die Zuzahlung 10 % pro Verbrauchseinheit - höchstens 10 Euro pro Monat)
  • Praxisgebühr: Für jede Erstinanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Notfalldienstes oder Psychotherapeuten ist eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro je Quartal zu leisten. Eine erneute Praxisgebühr entfällt, sofern eine Überweisung vorliegt. Überweisungen zum Zahnarzt oder Notfalldienst sind nicht möglich.

    Sollten Sie die Praxisgebühr beim Psychotherapeuten oder bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus bezahlt haben, ersetzt die Quittung die Überweisung.

    Für Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen, Schutzimpfungen und für die jährliche Zahnprophylaxe ist keine Praxisgebühr zu leisten.

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Zuzahlungsrechner

Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie berechnen, ob Sie oberhalb der individuellen Belastungsgrenze liegen und sich somit von Zuzahlungen befreien lassen können.

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Fragen und Antworten zu Zuzahlungen

Hier haben wir die wichtigsten Informationen über Zuzahlungen für Sie zusammengestellt.

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