Die gesetzliche Zuzahlung entfällt für Präparate, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt. Festbeträge sind vorgeschriebene Höchstgrenzen bis zu denen die Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernehmen dürfen.
Manche Arzneimittel sind zuzahlungsfrei, für viele Arzneimittel müssen Sie jedoch zuzahlen, auch wenn diese den gleichen Wirkstoff enthalten. Sie wollen wissen, ob Ihr verordnetes Arzneimittel rabattiert ist oder wie hoch die Zuzahlung im Falle einer Zuzahlungspflicht ausfällt? Die IKK bietet Ihnen jetzt eine einfache Suchfunktion, mit der Sie schnell herausfinden können, ob Ihr Medikament von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit ist.
Sie geben dazu nur den Hersteller und den Namen des Mittels oder die Pharma-Zentralnummer ein. Sollten Sie Ihr Medikament nicht finden, können Sie außerdem noch über den Wirkstoff suchen. Wundern Sie sich also nicht, wenn Ihr Arzt Ihnen ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament verordnet als das altbekannte. Das neue Produkt wirkt genauso gut und sicher; es ist nur preisgünstiger. Denn in Deutschland gibt es noch immer viele Arzneimittel, die gleich sind und gleich wirken, aber unterschiedliche Preise haben.
Verbindliche Auskünfte und Informationen können Ihnen unsere Berater im KundenCenter vor Ort geben.